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aktualisiert: Neue Corona-Verordnung ab Mittwoch (8. Dezember)

Der Berliner Senat hat mit der 12. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit Mittwoch (8. Dezember) gilt, einige elementare Veränderungen für den Sport in gedeckten Sportanlagen (u.a. Tanzstudios) beschlossen.

Trainingsbetrieb

Weiterhin gilt die 2G Plus-Regelung (ausgenommen vom „Plus“ (= max. 24 Stunden alter Test mit negativem Ergebnis) sind Kinder bis 6 Jahre und Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen eines Schulbesuchs regelmäßig getestet werden). Hinsichtlich des bisherigen „Wahlrechts“ zwischen Einhaltung Mindestabstand oder negativer Testung, will die Politik die negative Testung als nahezu einheitliche Vorgabe. Nur dort, wo man von Solo-Sportarten sprechen könnte, also z.B. Tennis-Einzel, hat man sich vor möglichen Diskussionen weggeduckt und daher eine etwas spezielle Formulierung in diese Verordnungsänderung aufgenommen:

„Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter der 2G-Bedingung zulässig, wobei abweichend von § 8a Absatz 2 Nummer 6 zusätzlich zu der Maskenpflicht nach § 2 nach Wahl der Verantwortlichen einheitlich die Pflicht besteht, den Mindestabstand nach § 1 Absatz 2 einzuhalten, oder eine negative Testung nachzuweisen. Die Maskenpflicht besteht nicht während der Sportausübung.“

Entscheidend ist hier das Wörtchen „einheitlich“, denn sicherlich kann kein Verein über alle Trainingsangebote den Mindestabstand einhalten. Somit gilt dann für ALLE Trainingsangebote die negative Testung als zwangsläufige Vorgabe.

Hieraus haben die Bezirke für alle bezirklichen und allgemeinen gedeckten Sportanlagen die Testpflicht abgeleitet sowie bestimmt. Und öffentliche, gedeckte Tennisanlagen sind wohl eher selten in Berlin.

Vermutlich stellen sich jetzt einige die Frage, ob denn Privatstunden am Vormittag anders als Gruppentraining am Abend betrachtet werden kann. Wie zuvor erwähnt, soll es eine einheitliche Entscheidung zu einer Sportstätte und dies pauschal für alle Angebote sein. Somit muss, um beim Beispiel Tennis zu bleiben, der Berliner Tennisverband nun Sportanlagen für Einzel und solche für Doppel definieren. Ob das dann so in der Praxis klappen wird?

Wir werden in den nächsten Tagen ganz sicher weitere Verlautbarungen zur Umsetzung der aktuellen Verordnung hören.

Für Übungsleitende (Trainer*innen usw.) gilt weiter 3G, auch wenn in einigen Schreiben formuliert wird, dass alle Anwesenden in einer gedeckten Sportanlage die 2G Plus-Regelung erfüllen und dies beim Betreten nachweisen müssen. Für das dritte G ist ein Selbsttest unter Aufsicht ausreichend.

Wettkampfbetrieb

Auch hier gilt ab sofort 2G Plus sowie, dies ist noch viel entscheidender, dass maximal 200 Personen (alle Anwesenden addiert) zeitgleich in der gedeckten Sportanlage sein dürfen. Dies ergibt sich aus dem zusätzlich maßgeblichen § 11 (Veranstaltungen) der Verordnung. 

Für Kadersportler gilt nun ebenfalls generell die Testpflicht für jede Trainingsmaßnahme.

Für die Anwesenheitsdokumentation und Zutrittskontrolle sind die Vereine und deren Vertreter verantwortlich.

Sichtungstraining zum Nachwuchskader Breaking

Aufgrund der aktuellen (pandemisch-bedingten) Situation muss das Sichtungstraining zum ersten Nachwuchskader Breaking an diesem Samstag (4. Dezember) ein wenig verändert durchgeführt werden. Aber – das ist die gute Nachricht – wir dürfen dieses Sichtungstraining unter den Möglichkeiten und Vorgaben der Landesinfektionsschutzmaßnahmenverordnung für Kadersportler*innen durchführen.

Da sich so viele junge B-Boys und B-Girls angemeldet haben, können Begleitpersonen und Heim-Trainer bei der Sichtung nicht dabei sein. Zu Beginn der Sichtung wird es einen Selbsttest für jede/n Teilnehmer*in geben. Im LLZ Tanzen gilt FFP2-Maskenpflicht. Ausgefüllt und unterschrieben gilt es zudem die Selbstverpflichtungserklärung mitzubringen.

Während der drei Stunden erwartet die Nachwuchs-Breaker u.a. dies:
ca. 10:30 Uhr Beginn Warm Up
ca. 10:45 Uhr Basic Training
ca. 11:40 Uhr Gruppen Session | Circle Training
ca. 12:00 Uhr Battle

Die Teilnahme am Sichtungstraining ist einzig nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Landestanzsportverband Berlin möglich. Bei Fragen zum Sichtungstraining ist der LTV-Landestrainer Breaking, Michael Rosemann, per E-Mail unter breaking@ltv-berlin.de erreichbar.

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Corona - Die weiteren Entwicklungen

Die angedachten Veränderungen von der Bundesgesetzgebung hin zu den Landesverordnungen werden in der Folge eine neue Berliner Landesverordnung mit sich bringen. Die derzeitige gilt nur bis 28. November, aber ab wann genau auch inhaltliche Veränderungen gelten, ist aktuell noch nicht bekannt.

Den bislang bekannten Entwürfen für die neue Verordnung sind keine wesentlichen, den Sport betreffenden Veränderungen vorgesehen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb kann (zunächst) fortgesetzt werden.

Denn es gilt in Berlin bereits die 2G-Regel und diese sollte in unser aller Interesse weiterhin überall konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Die angedachten 2Gplus-Regelungen würden in Berlin weniger aus ergänzenden, negativen Tests bestehen, sondern vielmehr auf permanenter Maskenpflicht in Gebäuden und dem Mindestabstand beruhen. Die Maskenpflicht auch am Platz hatten wir bereits bei den Landesmeisterschaften Mitte November umgesetzt.

Unverändert bleibt die 5qm-Regel pro Person bei Veranstaltungen/Turnieren. Der Mindestabstand soll noch konsequenter umgesetzt werden (außer auf der Tanzfläche) bzw. die Masken nur dann abgesetzt werden, wenn etwas verzehrt wird oder während der aktiven Sportausübung. Hinzu kommen die weiteren AHA+L-Regeln.

Die Ausnahmen zu 2G für Trainer (=Personal) und Turnieroffizielle sowie Paare (nur) bei Turnieren werden wohl bestehen bleiben, denn der Amateur-Leistungssport bleibt dem Profi-Sport an dieser Stelle gleichgestellt. Hier sind max. 24 Stunden alte PoC-Tests dann Pflicht, wenn weder genesen oder geimpft. Hintergrund ist, dass überregionale Turniere und Ligen stattfinden können sollen.

Allerdings könnten Vereine in eigenen Räumlichkeiten auch über die Landesverordnung hinaus gehen. Dadurch verändert sich, nach Bestätigung durch das DTV-Präsidium, auch nicht der Rang eines offenen Turniers. Alle Turniere, die nicht Meisterschaften oder Qualifikationsturniere sind, bleiben Turniere I. Ordnung, selbst wenn der Ausrichter strengere Maßstäbe anlegt.

Durch die „2G“-Regel im Trainingsbetrieb mag es vereinzelt Mitglieder nehmen, die aktuell kein Trainingsangebot wahrnehmen können. Die sich hieraus ergebenden Fragen des Mitgliedsrechts und Fragen der Beiträge hat der LSB juristisch geprüft. Danach ergibt sich für diese Mitglieder kein Sonderkündigungsrecht.

Der entscheidende (neue) Wert ist nun die Hospitalisierungsrate: Hier gibt es drei Stufen und glücklicherweise liegt Berlin aktuell nur etwas über 3, was zu 2G führt, was wiederum in Berlin bereits umgesetzt wurde. Ab den Werten 6 und 9 gibt es dann Verschärfungen. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen.

Ein hoher Hospitalisierungswert führte in Sachsen bereits zur (erneuten) Einstellung des allgemeinen Sportbetriebs.

Ob die Landesmeisterschaften Latein/Standard am vierten Adventswochenende werden stattfinden können, vermag aktuell noch niemand zu sagen. Aber es sei an dieser Stelle an den Meldeschluss per 27. November, 23:59 Uhr hingewiesen.