Ordnungen

Jeder Verein ist auf Grund verschiedener Gesetze (z.B. des Bürgerlichen Gesetzbuches) verpflichtet, für sein Handeln einige Dinge zu regeln und dies in offizieller Form niederzulegen. Für einen Sportverband, wie den Landestanzsportverband Berlin e.V. (LTV Berlin), der in ein komplexes Gebilde von Dach- / Landesverbänden und eigenen Mitgliedsvereinen eingebettet ist, muss zusätzlich die Verknüpfung zu all den übergeordneten Regelwerken hergestellt werden bzw. die Vorgaben für die Mitglieder gemacht werden.

Das wichtigste Regelwerk ist dabei die Satzung, die die rechtliche Grundlage eines jeden Vereins festlegt - seine Rechtsform, den Zweck, die Aufgaben und seine Organe. Ergänzt wird diese, wie bei jedem Verein, der sich auch mit Jugendarbeit beschäftigt, um die Jugendordnung, die regelt, wie die Selbstverwaltung der jugendlichen Mitglieder erfolgt.

Wesentlich für alle Mitglieder sind natürlich die Finanzen - geregelt in der Finanzordnung - und für einen Sportverein, die Regeln des Sportes. Da der Sportbetrieb des LTV Berlin weitgehend durch den Deutschen Tanzsportverband e.V. festgelegt ist, bleiben nur ein paar Ergänzungen der Turnier- und Sportordnung zu regeln, die der Landeshoheit obliegen.

Die Satzung eines Vereins kann festlegen, dass bestimmte ergänzende Ordnungen für die Arbeit zu erstellen sind, z.B. eine Geschäftsordnung und eine Geschäftsverteilung für das Präsidium oder Regeln für die Auszeichnung von Mitgliedern für besondere Verdienste.

Mit der Veröffentlichung all dieser Ordnungen ist die Arbeit eines Vereins oder Verbands für die Mitglieder oder Interessierte transparent und nachvollziehbar.

Zu den Ordnungen der Berliner Tanzsportjugend geht es hier lang!