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Der Deutsche Tanzsportverband sucht zum 1. Januar 2021 eine*n Bundestrainer*in Breaking (m/w/d). Damit geht der DTV den nächsten Schritt in Richtung Olympia 2024 in Paris, wo die Sportart Breaking erstmals Bestandteil des Programms sein wird.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen im Breaking als aktive*r Athlet*in oder als Trainer*in. Der Besitz eines Trainerscheins oder gleichwertiger Kenntnisse und Qualifikationen, sowie Kenntnisse im organisierten Sport und dessen ehrenamtlichen Strukturen sind von Vorteil. Neben der Bereitschaft sich aktiv am Aufbau der Abteilung Breaking zu betätigen, werden gute konzeptionelle und pädagogische Fähigkeiten vorausgesetzt. Das Aufgabengebiet setzt Flexibilität und Belastbarkeit, hohe Einsatzbereitschaft (auch am Wochenende), Reisebereitschaft, Eigeninitiative und Teamfähigkeit voraus.
Die Tätigkeit umfasst unter anderem die Erarbeitung einer Bundeskaderstruktur, die Unterstützung des Beauftragten Breaking im Lehrwesen (Aus- und Weiterbildung von Trainer*innen & Wertungsrichter*innen), die kontinuierliche Beobachtung, Leistungsbewertung und Betreuung der Kaderathleten*innen.
Es handelt sich um eine zunächst bis 31. Dezember 2024 befristete Stelle.
Quelle: DTV
Der LTV Berlin hat für das LLZ Tanzen in der Max-Schmeling-Halle ein Hygienekonzept entwickelt, das hier zum Download bereit steht.
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Nachdem der LTV-Verbandstag und die Jugendvertreterversammlung (JVV) der BTSJ im März wegen der Pandemie zunächst unbestimmt verschoben werden mussten, steht jetzt der neue Termin für beide Versammlungen fest:
Donnerstag, der 1. Oktober 2020
beim Landessportbund Berlin, Jesse-Owens-Straße 2, 14053 Berlin
JVV - Beginn 18:00 Uhr
Verbandstag - Beginn 19:30 Uhr
Eine wichtige Änderung gibt es in diesem Jahr:
Für die Durchführung des Verbandstags und der JVV gelten die Hygienevorgaben des Veranstaltungsorts. Zur Erfüllung dieser ist in diesem Jahr eine vorherige Anmeldung für alle Teilnehmer zwingend erforderlich. Wir bitten im Interesse aller, dass pro Mitgliedsverein zunächst nur ein/eine Delegierte/r benannt wird. Sollte ein/eine zweite/r Delegierte/r gewünscht sein, vermerken wir dies gern auf einer Warteliste und geben ca. eine Woche vor dem Verbandstag hierzu eine Rückmeldung.
Die Anmeldung der Teilnahme und Benennung des/der Vereinsdelegierten mit Vor- und Nachname, E-Mailadresse und Telefonnummer ist bis zum 18. September, 12 Uhr vorzunehmen. Diese Daten werden gem. der Infektionsschutzverordnung für die Dauer von vier Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt.
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- Verband
Die Planungen für den Berliner Freizeit-Tanzsport-Kongress (Freitako) am 21. und 22. November 2020 sind abgeschlossen. Die DTV-Lehrwartin hat viele Angebote zudem für den Lizenzerhalt von Trainern, Wertungsrichtern und Turnierleitern/Beisitzern genehmigt. Zeitplan und Anmeldeformular sind auf der LTV-Homepage im Menübereich Lehre veröffentlicht.
Das Präsidium und der Jugendausschuss der Berliner Tanzsport-Jugend freuen sich, dass die Deutsche Tanzsportjugend eines ihrer diesjährigen Kindertanz-Seminare im Rahmen des Freitako durchführt. Dies bietet Interessierten und Trainern die Möglichkeit zur Fortbildung mit kinder- und jugendspezifischen Inhalten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die integrierte Seminar-Reihe "Kinder- und Jugendschutz im Tanzsport", für die als weiterer, ideeller Partner der Landessportbund (LSB) Berlin seine Beteiligung zugesagt hat.
So wird am 21. November der Referent einer Berliner Fachberatungsstelle die Grundlagen im Bereich des Kinder- und Jugendschutz vortragen. Am zweiten Tag wird der DTV-Kinderschutzbeauftragte Wolfgang Kilian auf die tanzsportspezifischen Aspekte eingehen und abschließend werden mit Referenten des LTV Berlin sowie des LSB Berlin die Möglichkeiten und Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes in Berliner Sportvereinen thematisiert. Zum Abschluss sollen die Seminar-Teilnehmer im Rahmen der letzten Lerneinheiten ein Präventions- und Interventionskonzept für den eigenen Verein verfassen. Dies soll die Basis für die umfassenden Anforderungen an das zukünftige Kinder- und Jugendschutzsiegel des LSB Berlin geben, welches zukünftig im LTV Berlin immer stärker Voraussetzung für diverse Programme sein wird - beginnend mit der Vergabe von Trainingszeiten im LLZ Tanzen ab Januar 2021.
Die Lehrgänge-Elemente der Deutschen Tanzsportjugend werden durch öffentliche Zuwendungsgeber finanziell unterstützt, sind daher kostenlos und werden als Erhaltseinheiten für Lizenzen angerechnet Eine verbindliche Anmeldung ist auf jeden Fall erforderlich.
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Mit Inkrafttreten der 2. Änderung zur Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin am 24. Juli 2020 kann die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in allen Sportarten zum 21. August 2020 unter Anwendung eines Schutz- und Hygienekonzepts des (Landes)Fachverbandes erfolgen.
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat das Präsidium des Landestanzsportverband Berlin am 30. Juli ein entsprechendes Konzept für die Turniere und Wettbewerbe unter sportfachlicher Koordination des Deutschen Tanzsportverbandes im Land Berlin beschlossen.
Basis für dieses Dokument sind die diversen DOSB-Leitplanken, welche in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth (Charité Berlin) erstmals am 14. April formuliert und seitdem sukzessive angepasst und mit den bundesweiten staatlichen Vorgaben synchronisiert wurden, die sportartspezifischen Übergangsregeln des nationalen Spitzenverbandes, Deutscher Tanzsportverband e.V., als auch bereits von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport genehmigte Wettkampf-Konzepte anderer Sportarten.
Die Turnier- und Wettbewerbsveranstaltungen finden weiterhin auf Basis der Turnier- und Sportordnung (TSO) bzw. des weiteren DTV-Regelwerks statt. Wo erforderlich, aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Hygieneregeln oder aufgrund behördlicher Vorgaben, werden diese von der Turnierleitung ausgelegt. Darüber hinaus hat der Deutsche Tanzsportverband vorübergehende Regeländerungen beschlossen, um den mittlerweile allgemein bekannten Anforderungen an Abstand, Hygiene und Alltagsmasken gerecht zu werden. Um diese vorgenannten Umsetzungen mindestens innerhalb des Landes Berlin zu vereinheitlichen und den aktuellen Anforderungen der regionalen Infektionsschutzverordnung gerecht zu werden, ist ebenfalls das Schutz- und Hygienekonzept des LTV Berlin für Turniere und Wettbewerbe formuliert worden. Dieses ist verbindlich für alle Sportveranstaltungen der LTV-Mitgliedsvereine ab 1. Oktober - vorher finden keine Turniere und Wettbewerbe statt.
Weitere Dokumente:
Die neu(e)n Leitplanken des DOSB in der Version vom 6. Juli 2020
Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Wettkampf) in der Version vom 6. Juli 2020
Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Halle) in der Version vom 28. Mai 2020
Sportartspezifische Übergangsregeln des Spitzensportverbandes - Deutscher Tanzsportverband in der Version vom 23.04.2020 und geändert am 19.05.2020
Freizeit- wie Leistungssportler-Sportler mussten in der Corona-Krise eine Reihe von Einschränkungen hinnehmen. Langsam verändert sich das Geschehen – doch mit welchem Gefühl macht man jetzt Sport? Dies beleuchtet Inforadio in Gesprächen, Beiträgen und Reportagen.
Am Mittwoch (29. Juli) stand der Berliner Tanzsport auf der Agenda. Für Vereine sei die Situation nach wie vor eine große Herausforderung, sagte unser Ehrenpräsident Franz Allert im Live-Interview:
Bei den Tanzsportvereinen herrsche große Freude, dass nun wieder Training stattfinden könne, so Allert. Es gelte aber eine Reihe von Hygiene und Abstandskonzepten einzuhalten. Bei Tänzen wie Tango, die eher wenig Platz erfordern, sei dies relativ einfach möglich. "Aber bei einem Quickstep zum Beispiel müssen Sie schon durch die Halle fegen und da wird es schwierig", sagt der passionierte Tänzer.
Und weiter: "Es gebe feste Trainingsgruppen und Tanzpartnerschaften, um den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu gewährleisten. Die Vereine seien bisher gut durch die Pandemie gekommen, weil sich die Mitglieder solidarisch gezeigt und weiter Beiträge bezahlt hätten."
Wir erlebten gerade in der Corona-Zeit, wie wichtig es ist, Fürsprecher zu haben bzw. merkten zugleich sehr deutlich, was geschieht, wenn zunächst oder allein einseitige Argumente in eine öffentliche Diskussion getragen werden.
Rund um den Umbau des Stadions in diesem innerstädtischen Sportareal ist eine Diskussion entbrannt, die den organisierten Sport fordert zu agieren. Denn die Stimme der Sportlerinnen und Sportler ist derzeit noch klein, obwohl es um eine dringend benötigte Sportfläche geht. Und zwar um das konkrete Vorhaben der Neugestaltung und des Umbaus des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in einen auch und besonders inklusiv nutzbaren Sportpark.
Doch diese Diskussion ist noch viel tiefgreifender und eine Weichenstellung für die Realisierungschancen zukünftiger Projekte; denn viele andere Berliner Sportanlagen müssen in den kommenden Jahren ebenfalls saniert und bei einer wachsenden Stadt erweitert werden. Dabei geht es um zeitgemäße Gebäude, die inklusiv nutzbar und heutigen Anforderungen gerecht werden.
Auch mit unserem Landesleistungszentrum Tanzsport betrachten wir uns als Teil des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks und treten für eine zeitgemäße Umgestaltung mit Neubauten ein. Die in den achtziger Jahren noch unter ganz anderen politischen Rahmenbedingungen geschaffenen Sportanlagen, darunter das Stadion, erfüllen weder den heutigen Betriebsauflagen, noch sind sie angemessen nutzbar.
Daher bitten wir Euch/Sie, die entsprechende Online-Petition zu unterstützen.
Die millerweile mehr als 20 Petenten, darunter der Landestanzsportverband Berlin, fordern den für 2020 bis 2024 geplanten Umbau des Jahn-Sportparks zu einer inklusiven Sportanlage, unter anderem mit:
- barrierefreien Trainings- und Wettkampfflächen sowie einer barrierefreien Hallenfläche,
- einem Kompetenzzentrum für Inklusionssport,
- einem inklusiven Stadion.
Dabei sollen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen veranlasst werden und eine inklusive Bewegungskita für das Quartier entstehen.
Die Petition des Berliner Sports läuft auf der Plattform change.org und die Beteiligung daran ist unter diesem Link möglich.
Weitere Informationen zum Thema stehen zudem auf der Homepage des Landessportbunds Berlin zur Verfügung.
Seit Freitag (24. Juli) gilt die neue Berliner Infektionsschutzverordnung, die der Senat von Berlin am Dienstag zuvor (21. Juli) beschlossen hatte.
Damit, und dies hat der Landessportbund Berlin nochmal bestätigt, kann wieder ein Trainingsbetrieb für alle Tanzsportler angeboten werden.
Allerdings weiterhin anders als vor Mitte März und damit unter strikter Einhaltung der grundsätzlichen Schutz- und Hygieneregeln wie das Abstandhalten von 1,5 Metern auf allen Wegen und außerhalb des aktiven Sporttreibens, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (bis zum Beginn der jeweiligen Sporteinheit und danach) und zur Kontaktverfolgung bzw. sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen immer Teilnehmerlisten erstellt (und diese vier Wochen aufbewahrt) werden.
Das Training ist nicht nur wieder in Mannschafts- und Gruppen-Disziplinen gestattet (mit fester Gruppeneinteilung, die bei jedem Training eingehalten werden sollte), sondern auch generell mit maximal 30 Personen.
Sprich für das Paartraining, theoretisch, bis zu 14 Paare plus Trainer/in.
Der Politik ist bewusst, dass Kontakt in nahezu jeder Sportart, zumindest in Spiel- oder Wettkampfsituationen, erforderlich ist bzw. nicht gänzlich vermieden werden kann. Die Senatsverwaltungen wollten mit der aktuellen Formulierung eine Regelung für sämtliche Sportarten erreichen und haben entsprechend „geclustert". Auch wenn damit nicht alles im Detail benannt ist.
Damit geht die Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Berliner Tanzsportler auf uns selbst über.
Bitte gehen wir alle mit dieser Verantwortung bewusst und durchdacht um. Im Sinne des Gesundheitsschutzes sind ab jetzt weniger Personenan- oder Quadratmeterzahl die limitierenden Faktoren, sondern Raumgröße (Fläche und Raumhöhe), Belüftungsmöglichkeit und die Fähigkeit der Sportler zu anderen Sportlern Abstand im Training zu halten (außerhalb des Trainings sowieso bzw. im Umfang, der sich aus den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung ergibt).
Daher sollte enger Kontakt zwischen den Sportlern bestmöglich reduziert werden, d.h. weiterhin die (auch zeitlichen) Abstände zwischen verschiedenen Trainingsgruppen und Trainingspaaren.
Denken wir an Lüftungspausen und setzen weiterhin die Hinweise zu Reinigung bzw. Desinfektion um, damit ebenso hier Infektionsrisiken minimiert werden. Letztendlich werden je nach Trainingsstätte und Trainingsinhalten praktikable, pragmatische Orientierungen an den räumlichen und sportspezifischen Gegebenheiten die zielführendste Lösung sein.
Die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte sollte jede/r kennen und sich entsprechend verhalten - auch zum Schutz der anderen Tanzsportler. Diese Konzepte bedürfen keiner amtlichen Bestätigung.
Trainer dürfen den Mindestabstand unterschreiten, soweit eine für die Sportart übliche Hilfestellung angebracht ist. Auch hier ist Augenmaß angesagt. Und zudem wissen wir alle, dass Mund-Nasen-Bedeckungen einen weiteren Schutz darstellen.
Das "dickste Brett" ist nun noch die Öffnung aller Sportstätten in den Bezirken. Durch die weiterhin individuellen Auslegungen der Sportämter werden wir hier ganz gewiss nochmal mit Nachdruck vorgehen (müssen).
Der LSB Berlin wird hierzu in Kürze auf direkter, bilateraler Ebene mit den "sturen" Bezirken das Gespräch suchen. Dort können und werden wir die Anliegen unserer Mitgliedsvereine platzieren.
Auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Olympische Gesellschaft e.V. den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus.
Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen auch 2020 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.
Teilnehmen können alle jugendlichen Sportlerinnen und Sportler im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Gewinner erhalten über Ihren Verein eine Fördersumme von bis zu 500 €. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2020.
Mit der Fair Play-Initiative sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig darauf hingewiesen und angeleitet werden, den negativen Entwicklungen im Sport entgegenzuwirken. Die DOG möchte hiermit gerade bei unserem Sportlernachwuchs, sei es im Leistungs- oder Breitensport, ein nachhaltiges Bewusstsein für faires Verhalten schaffen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung (pdf-Dokument) und das Bewerbungsformular stehen auf der Homepage der Gesellschaft. Für Rückfragen steht als Ansprechpartnerin Johanna Bartsch (Deutsche Olympische Gesellschaft) montags & mittwochs von 08:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter Tel 069 69501613 oder per E-Mail Bartsch@DOG-bewegt.de gerne zur Verfügung.
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Stand: 21. Juli/22:30 Uhr
Aktuell gilt noch die aktuelle Infektionsschutzverordnung vom 27. Juni mit der Ergänzung und damit Lockerung, dass seit 14. Juli der Mindestabstand von 1,5 Metern während der sportlichen Aktivität generell nicht mehr eingehalten werden muss.
Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Sport- und somit auch alle Tanzarten!
Sportsenator Andreas Geisel hatte für die Senatssitzung am Dienstag (21. Juli) eine Aufnahme der Kontaktsport-Freigabe in die Infektionsschutzverordnung vorbereiten lassen, die unter der Voraussetzung stehen soll, dass Kontaktsport in festen Trainingsgruppen sowie unter Einhaltung eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes betrieben wird.
Hierzu gab es am Dienstag abend dann eine Presse-Information:
Senat beschließt Änderung der Infektionsschutzverordnung
Die Details der neuen Infektionsschutzverordnung werden erst im Verlauf dieser Woche bekannt. Die neue Verordnung soll am Freitag (24. Juli) im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Ein vollständiger Trainingsbetrieb ist bereits grundsätzlich erlaubt. Allerdings anders als vor Mitte März und damit unter strikter Einhaltung der grundsätzlichen Schutz- und Hygieneregeln wie das Abstandhalten von 1,5 Metern auf allen Wegen und außerhalb des aktiven Sporttreibens sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (bis zum Beginn der jeweiligen Sporteinheit und danach). Zur Kontaktverfolgung und sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen immer Teilnehmerlisten erstellt und vier Wochen aufbewahrt werden.
Das bedeutet:
Es gibt jeweils ein Einrichtungs- und ein Tanzsport-spezifisches Hygienekonzept. Jenes für die Sportanlage gibt der Betreiber vor - der Vereinsvorstand, die Tanzschule und/oder das bezirkliche Sportamt.
Für das Training gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Tanzsport-Hygienekonzepts. Beide Hygiene-Konzepte sind zusammen zu betrachten und vollumfänglich zu berücksichtigen!
Hinsichtlich der Berlin-spezifischen Ausgestaltung der Details bzw. der praktischen Umsetzung im Training müssen wir jedoch noch auf die neue Verordnung warten. Vorgesehen ist u.a. eine Differenzierung zwischen Kontaktmannschafts- und –gruppensport zum einen (bis zu 30 Personen in einer Trainingsgruppe) und Kampfsport (4 Personen plus Funktionsteam als Trainingsgruppe, Zahl der Gruppen nach Raumgröße) sowie feste Tanz- und andere Sportpaare zum anderen.
Zudem ist der enge Kontakt auf die o.g. Personenzahl in festen Gruppen zu beschränken, d.h. auch, der Abstand zwischen den verschiedenen Trainingsgruppen und –paaren (Kampfsport und Tanzen) muss gewahrt werden.
Der Wettkampfbetrieb in allen Sportarten soll auf Basis von entsprechenden Konzepten der Landesfachverbände bald möglich sein. Wie bekannt, hat der LTV Berlin bereits alle Konzepte vorgelegt.