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Unterstützung für Turnierausrichter Standard/Latein

Bereits in der letzten Oktoberwoche hatte das DTV-Präsidium über weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Ausrichter-Vereine entschieden. Auf Vorschlag des Präsidiums hat der Verbandsrat in einem Umlaufbeschluss der Verlängerung der Aussetzung von Turnieranmeldegebühren zugestimmt.

Und auch das im Juli beschlossene „Maßnahmenpaket zum Wiedereinstieg in den Wettkampftrieb“ wurde an einigen Positionen modifiziert, ausgeweitet und um sechs Monate verlängert. Sobald wieder Turniere möglich sind, gelten die verschiedenen Sonder-Regelungen bis 30. Juni 2021:

https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/update-umfangreicher-massnahmenkatalog-zur-unterstuetzung-der-vereine-aktualisiert-und-gueltigkeit-verlaengert

 

Dazu zählt u.a. für Ausrichter von offenen Turnieren ein Zuschuss von 20 Euro je eingesetztem Wertungsrichter bei vorheriger formloser Anmeldung beim DTV-Schatzmeister.

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Tanzsport zählt zu den Individualsportarten

Wegen des zweiten Lockdowns und den daraus resultierenden Landesverordnungen, die erneut unterschiedliche Trainingsmöglichkeiten für alle Tänzerinnen und Tänzer von Tanzsport Deutschland bedeuten, wandte sich DTV-Präsidentin Heidi Estler direkt an den DOSB-Präsidenten und erläuterte die Problematiken des Tanzsports in Bezug auf Corona.

Mit einem klaren Statement sprach sich DOSB-Präsident Alfons Hörmann für die Einstufung des Tanzsports in die Gruppe der Individualsportarten aus:

Gleichzeitig unterstützen wir den Deutschen Tanzsportverband e.V. im Hinblick auf die Darstellung der Besonderheiten des Tanzsports, die wir gemeinsam wie folgt benennen und die die Einordnung in die Kategorie der Individualsportarten nochmal verdeutlichen:

  • Tanzsport Deutschland vertritt eine Vielfalt von unterschiedlichen Tanzsportarten. Darunter gibt es Sportbereiche, die allein (Solo), zu zweit (Paartanz) oder in einer Gruppe (Mannschaft, Formation) durchgeführt werden.
  • Viele Tänzer*innen leben mit ihrer Partnerin/ihrem Partner in häuslicher Gemeinschaft oder sind Geschwister.
  • Es gibt keine wechselnden Tanzpartnerschaften, es findet also kein Partnerwechsel im Rahmen der sportlichen Ausübung statt.

Damit ist Tanzsport aus unserem Verständnis keine Kontaktsportart im eigentlichen Sinn (z.B. im Vergleich zu Judo, Karate etc.), sondern der Kategorie der Individualsportarten zuzurechnen.

Nach der Berliner Infektionsschutzverordnung ist das Bestätigungsschreiben des DOSB dann hilfreich, wenn nach einer Wiedereröffnung der gedeckten Sportanlagen ggf. zunächst Individualsport Vorrang hat. Gleichwohl haben die Berliner Tanzsportvereine in den vergangenen Monaten bewiesen, dass die guten und konsequent umgesetzten Hygienekonzepte auch ein begrenztes Gruppentraining ermöglichen. Dies wird das Ziel der Gespräche in den nächsten Wochen sein. Denn der Berliner Tanzsport wird zwar durch den Paartanz geprägt, ist aber deutlich vielschichtiger und wir wollen, wenn möglich und darstellbar, allen Mitgliedern der Berliner Tanzsportvereine bald wieder das Tanzen ermöglichen - ob in Gruppen oder Formationen, ob beim Twirling oder Boogie Woogie, ob beim Capoeira oder Breaking.

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Informationen zur Bundeswertungsrichterschulung online

Die Bundeswertungsrichterschulung (S-Lizenzen) wird zum ersten Mal wegen Corona online stattfinden. Der Termin bleibt auf dem 11./12./13. Dezember 2020. Die Videos stehen bis Montag, 14. Dezember 23:59 Uhr zur Ansicht bereit.

Anmeldung: Die Anmeldung zu dem Lehrgang erfolgt – wie sonst auch – ganz normal über die jeweiligen Landestanzsportverbände (Berlin = Mail an info@ltv-berlin.de). Die Anmeldungen müssen bis spätestens 20. November eingegangen sein.

Lehrgangsgebühr: Die Lehrgangsgebühr kann entweder durch Einlösung der Gutscheine über die ESV oder durch Zahlung auf das DTV-Konto entrichtet werden. An dieser Stelle weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die ESV-Kontaktdaten, falls nötig, zu aktualisieren sind.

Videos: Die Videos werden für den oben genannten Zeitraum auf der DTV-Homepage passwortgeschützt online gestellt. Ein Download ist nicht möglich. Passwörter und Link werden in der Woche vor dem 11. Dezember an die gemeldeten Teilnehmer*innen versandt.

DTV-Veröffentlichung

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Corona - Aktueller Sachstand und nahezu vollständige Einstellung des Trainings- und Turnierbetriebs bis 30. November

Stand: 11. November / 13 Uhr

Liebe Berliner Tanzsportler,

Mitte letzter Woche kündigte sich die elfte Version der Infektionsschutzverordnung an. Und diese, seit 7. November geltende, Verordnung hat klargestellt, dass "§5, 7a) Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) dürfen nur geöffnet werden, soweit dies erforderlich ist" und zwar einzig für Kadersportler.

Für wenige Tage hatten wir zuvor zwischen öffentlichen und privaten Sportanlagen differenziert, wobei es auch dort viele Graubereiche gab. Und auch die Klarstellungen der Senatsverwaltung für Wirtschaft gaben von einer anderen Seite betrachtet ebenfalls keine eindeutigeren Hinweise. Dann war vorübergehend unklar, ob mit „Sporthallen“ auch nur Sporthallen gemeint sind, weil die Verordnung weiterhin Individualsport – und hier auch mit Kontakt – weiterhin als zulässig beschreibt.

Doch diese vorherige Aussage, dass Kontaktsport (Paartanz) nach den Buchstaben der Verordnung dann gestattet ist, wenn beide Tanzpartner einen gemeinsamen Haushalt haben, lässt sich leider nicht länger sinnvoll aufrechterhalten, denn dafür dürfen eben keine gedeckten Sportanlagen genutzt werden. Und Paartanz als Outdoor-Sport im Winterhalbjahr ist eher unwahrscheinlich.

Insofern gibt es jetzt ein generelles Indoor-Sportverbot, das einzig nicht so klar in der Verordnung benannt ist.

Der Trainingsbetrieb in den Vereinen und im LLZ Tanzen - also auf und in allen privaten und öffentlichen Sportanlagen - muss bis mindestens 30. November (Montag) wieder komplett ruhen.

Zu den wenigen Ausnahmen zählen:

  • Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten,
  • und Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird.

Für unsere Kadersportler steht das LLZ Tanzen nach vorheriger Anmeldung für das eigene Training zur Verfügung und wird derzeit intensiv genutzt. Aber, so die Vereine dies organisatorisch darstellen können, dürfen auch die eigenen Vereinsräume von den Kadersportlern genutzt werden. Dies unter der Voraussetzung, dass sämtliche Hygiene-Vorschriften (von AHA+L bis zu Dokumentationspflicht) eingehalten werden. Wo gewünscht, haben wir den Vereinsvorständen der Kadersportler entsprechende Bescheinigungen zukommen lassen.

Auch wenn wir alle gehofft hatten, und es für uns nach wie vor vorstellbar ist, dass Personen eines Haushalts gemeinsam in Räumen Sport treiben, so hat die Berliner Politik hier nun doch eine unmissverständliche Position über alle Ebenen eingenommen. Vor dem Hintergrund der in diesen Tagen immer neuen Höchststände bei den Berliner Infektionszahlen sind weitere Gesprächsansätze durch den Berliner Sport derzeit schwer zu formulieren. Und dennoch..

Unter dem Titel „DOSB und Landessportbünde machen mobil“ hat der DTV die News zu den aktuellen Anstrengungen dieser Dachverbände veröffentlicht. In dem Schreiben an die Ministerpräsidenten und Bürgermeister der Bundesländer heißt es: „Unsere Sportvereine, die Sportverbände und Landessportbünde in Deutschland sind in der Lage, zahlreiche Sportangebote zu unterbreiten, die auch bei hohen Inzidenzwerten verantwortbar sind, um die o.g. positiven Effekte zu erzielen und damit die Pandemiebekämpfung zu unterstützen. Dies gilt unter anderem für die Mehrzahl der Bewegungsangebote auf Sportfreianlagen, im öffentlichen Raum und auch in großen gedeckten Sportanlagen. Umfangreiche Infektionsschutz- und Hygienekonzepte sind vorhanden und werden bzw. wurden schon erfolgreich umgesetzt. Sie haben sich seit Beginn der Pandemie bewährt und wurden laufend verbessert.“

Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegen wir offenbar im Mittelfeld – in Hessen sind derzeit wieder alle gedeckten Sportanlagen für den Individualsport (und Paartanzen) geöffnet, in Baden-Württemberg entscheidet dies jede Kommune für sich und in NRW dürfen einzig Olympiakader-Athleten trainieren.

Wir wissen um die schwierigen Diskussionen und Entscheidungen in den Vereinen. Und wir wissen auch, wieviel Arbeit und Engagement in den Hygienekonzepten sowie deren Umsetzung während der letzten Monate stecken. Daher setzen wir ebenso auf Berliner Landesebene weiter auf Gespräche mit den politischen Entscheidungsträger, denn in den vergangenen Tagen haben allein wenige Staatssekretäre alles entschieden.

LSB-Präsident Thomas Härtel hat dem Regierenden Bürgermeister zusätzlich am 10. November geschrieben: „Für Ihre nächsten Beratungen sowohl auf Bundes - wie auch auf Landesebene bitten wir Sie, für den Vereinssport eine klare Perspektive einzuplanen. … Für zwei Dinge setzen wir uns weiter ausdrücklich ein: Zum einen sollte Sporttreiben für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre möglich werden. Das wäre ein spürbarer Beitrag, um die sozialen Folgen der Pandemie abzumildern. Zum anderen wäre die Zulassung von Individualsport in Sporthallen ein wichtiges Signal. Andere Bundesländer wie Hessen haben sich ebenfalls dafür entschieden. Bei geringem Risiko und Aufwand würde das viele Menschen weiter in Bewegung halten. Für den Schulsport sind die Hallen ohnehin geöffnet, werden auch gereinigt und sie sind ein Ort für vielfältiges Sporttreiben. Mit solchen aus unserer Sicht einfach umsetzbaren Lösungen wird auch die Akzeptanz für die Verordnung steigen.“

Wir schließen uns dieser Positionen an und sind Thomas Härtel dankbar, dass er die Gesprächsfäden weiter aufrecht hält.

So, nun hoffen wir alle, dass das Pandemie-Geschehen abflacht, möglichst viele gesund bleiben und wieder weniger Menschen eine intensiv-medizinische Betreuung benötigen oder gar versterben. Wenn die Entwicklungen wieder nachhaltig eine positive Richtung einnehmen, werden wir unsere Gespräche intensivieren.

Präsidium Landestanzsportverband Berlin

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Corona - Weitere Informationen

LTV Berlin

Sport

Abgesagt sind die Jubiläumsturniere 65 Jahre Landestanzsportverband Berlin u.a. am 28. und 29. November.

In den kommenden Wochen sind im Berliner Turnierkalender zudem die Turniere folgender Veranstaltungen abgesagt:

  • des Lindenhof-Pokal beim TTC Carat am 28./29. November und
  • des Weihnachtspokal vom TC Brillant am 12. Dezember

Das ursprünglich für den 7./8. November geplante Training des Landes- und Nachwuchskader Latein sowie dabei geplante Privatstunden wurden auf das erste Dezember-Wochenende (4.-6. Dezember) verschoben.

Das Landesleistungszentrum Tanzen ist voraussichtlich bis mindestens 30. November für den Trainingsbetrieb der Vereine sowie das offene Leistungssporttraining geschlossen sein.

Tanzsport Deutschland

Unterstützung von Turnierausrichtern

Das DTV-Präsidium hat Ende Oktober verlauten lassen:
Der bisher bis Ende des Jahres beschlossene Maßnahmen-Katalog zur Unterstützung der Ausrichtervereine wurde bis 31.06.2021 verlängert. Weiterhin hat das Präsidium auch den Verzicht auf Turnieranmeldegebühren für alle DTV-Turniere für diesen Zeitraum beschlossen und sich zudem dafür ausgesprochen, weiterhin Wertungsrichter-Kosten sowohl für offene Turniere als auch für DM, DP, DC zu verlängern und auf Turniere der 1. BL der Formationen Standard, Latein und JMC auszuweiten.
 
Der Maßnahmen-Katalog im Detail:

Auf Antrag erhalten die Ausrichter von Deutschen Meisterschaften, Deutschland Pokal und Deutschland Cup der Jugend, Hauptgruppe und Senioren Standard / Latein / JMC sowie der 1. Bundesligen der Formationen Standard / Latein / JMC mit tatsächlichem Veranstaltungsdatum zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2021 einen Zuschuss zu den Reise-, und Aufenthaltskosten der eingesetzten Wertungsrichter.

Der Zuschuss wird gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten (Reisekosten, Tagegeld, Übernachtungskosten) in Höhe von maximal € 250,- (Ausländische WR bei DM Hauptgruppe S € 350,-) je eingesetztem Wertungsrichter  und Veranstaltungstag gewährt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die zugelassene, tatsächliche maximale Anzahl von Zuschauern liegt aufgrund behördlicher Anordnung um mindestens 40% unter der geplanten maximalen Zuschauerzahl
  • Der Zuschuss des DTV dient ausschließlich zum Ausgleich eines durch die Ausrichtung der Veranstaltung entstandenen finanziellen Verlustes
  • Insbesondere bei bestätigter Festbetragsförderung (einschließlich Sponsoring) von öffentlicher und/oder privater Seite an den Ausrichter wird der Zuschuss nur zur Abwendung bzw. Reduzierung eines entstandenen Verlustes und maximal bis zur Höhe dieses Verlustes (negatives finanzielles Gesamtergebnis der Veranstaltung) gewährt
  • Bei Vorliegen einer Ausfallbürgschaft von öffentlicher und/oder privater Seite ist diese im Verlustfall (negatives finanzielles Gesamtergebnis der Veranstaltung) zuerst in Anspruch zu nehmen 
  • Ein, nach vollständiger Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft/en verbleibender finanzieller Verlust kann als Grundlage für den Zuschussantrag dienen
  • Der Ausrichter bestätigt ggf. dass keine solche Ausfallbürgschaft vorliegt
  • Der DTV hat Anspruch auf Einsicht in alle relevanten Unterlagen (Förderungsbescheide, Sponsoring-, Werbevereinbarungen, Ausfallbürgschaftserklärungen, Abrechnungs-, und Buchführungsunterlagen einschließlich aller Belege)
  • Ein auf Basis falscher Angaben erhaltener Zuschuss ist durch den Ausrichter an den DTV zurückzuzahlen.

Turnierabsagen

Zudem sind alle Deutsche Meisterschaften und Deutschlandpokale im November und Dezember (5. Dezember in Limbach-Oberfrohna: Deutsche Meisterschaft der Hauptgruppe Kombination sowie der Deutschlandpokal Senioren II und III Latein; 12. Dezember in Bremen: Deutsche Meisterschaft der Formationen Standard/Latein; 12./13. Dezember in Mülheim/Ruhr: Deutschen Meisterschaften der Junioren II und Jugend sowie der Deutschlandpokal der Junioren I Standard und Winter Dance Festival) abgesagt. Weitere Infos unter www.tanzsport.de