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Sichtungstraining zum Nachwuchskader Breaking

Aufgrund der aktuellen (pandemisch-bedingten) Situation muss das Sichtungstraining zum ersten Nachwuchskader Breaking an diesem Samstag (4. Dezember) ein wenig verändert durchgeführt werden. Aber – das ist die gute Nachricht – wir dürfen dieses Sichtungstraining unter den Möglichkeiten und Vorgaben der Landesinfektionsschutzmaßnahmenverordnung für Kadersportler*innen durchführen.

Da sich so viele junge B-Boys und B-Girls angemeldet haben, können Begleitpersonen und Heim-Trainer bei der Sichtung nicht dabei sein. Zu Beginn der Sichtung wird es einen Selbsttest für jede/n Teilnehmer*in geben. Im LLZ Tanzen gilt FFP2-Maskenpflicht. Ausgefüllt und unterschrieben gilt es zudem die Selbstverpflichtungserklärung mitzubringen.

Während der drei Stunden erwartet die Nachwuchs-Breaker u.a. dies:
ca. 10:30 Uhr Beginn Warm Up
ca. 10:45 Uhr Basic Training
ca. 11:40 Uhr Gruppen Session | Circle Training
ca. 12:00 Uhr Battle

Die Teilnahme am Sichtungstraining ist einzig nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Landestanzsportverband Berlin möglich. Bei Fragen zum Sichtungstraining ist der LTV-Landestrainer Breaking, Michael Rosemann, per E-Mail unter breaking@ltv-berlin.de erreichbar.

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Bundeswertungsrichter-Schulung in Bad Harzburg abgesagt

Das DTV-Präsidium hat sich heute (Sonntag) Vormittag in einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz getroffen und nach eingehender Diskussion der Möglichkeiten beschlossen, die Bundeswertungsrichterschulung (3.-5.12.) in Bad Harzburg abzusagen.

Bis zuletzt haben alle an der Organisation Beteiligten versucht, diese hochwertige Schulungsmaßnahme trotz der ausufernden Coronafallzahlen (1.186,4 im Harz Stand 28.11.!) in Präsenz durchführen zu können. Aus Sicht des Infektionsschutzes wäre eine solche Schulung in Niedersachsen mit definierter und konstanter Teilnehmendenzahl unter 2-G+ Bedingungen verantwortbar gewesen, auch wenn natürlich jeder nicht erfolgte Kontakt aktuell hilfreich ist.

Bedauerlicherweise sind die Rahmenbedingungen, insbesondere die Testmöglichkeiten, so eingeschränkt, dass eine sinnvolle und infektionspräventive Umsetzung nicht möglich ist.

Auch sind bereits zahlreiche Absagen von Teilnehmenden eingegangen. Der DTV bedauert, dass dieser Schritt notwendig geworden ist. Aus Sicht des Lizenzerhaltes spielt er jedoch keine Rolle, da es bereits eine Verlängerung des Lizenzzeitraumes gegeben hat und in 2022 weitere Schulungen angeboten werden.

Quelle: DTV

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2. AKTUALISIERUNG Hygienekonzept für den Lindenhofpokal am ersten Adventswochenende

AKTUALISIERUNG per 24. November: Da die Details der neuen Berliner Landesverordnung noch nicht bekannt sind, aber möglich ist, dass ein aktueller, negativer PoC-Test (max. 24 Stunden) von allen Teilnehmenden (Zuschauenden und Sportlern) ab Samstag gefordert sein kann, hat der TTC Carat dies bereits jetzt in das Hygienekonzept aufgenommen bzw. dieses entsprechend angepasst. Damit ist es erforderlich, dass jede Person, die dem Lindenhofpokal beiwohnt, einen aktuellen PoC-Test (max. 24 Stunden alt; mit Negativ-Ergebnis) beim Betreten vorzeigen muss.

Der TTC Carat hat das Hygienekonzept für seinen Lindenhofpokal an diesem Wochenende veröffentlicht.

Danach gilt gemäß der Berliner Landesverordnung natürlich für alle Zuschauenden die 2G-Regel. Und gemäß der Verordnung gilt für die teilnehmenden Sportler und Turnieroffizielle die 3G-Regel, denn der Amateursport ist dem Profi-Sport weiterhin gleichgestellt.

Alle Nachweise für Impfungen, Genesene und Tests (nur Turnierteilnehmende) müssen digital verifizierbar sein – etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch Instituts. Auch ausgedruckte QR – Codes müssen digital verifiziert werden können.

Die Anzahl der Zuschauerplätze ist begrenzt. Zuschauende und Teilnehmende halten sich in unterschiedlichen Raumbereichen auf. Beim Betreten des Gebäudes und beim Aufenthalt im Saal ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens eine medizinische Maske) zu tragen. Die Maske darf nur der während der Sportausübung (also nur Tanzpaare) und zum Verzehr von Speisen sowie Getränken abgesetzt werden.