Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiger Bestandteil und Wert der Arbeit in den Berliner Tanzsportvereinen und im Landestanzsportverband Berlin selbst. Daher hat der Landestanzsportverband Berlin seit dem Verbandstag 2013 in seiner Satzung einen entsprechenden Passus enthalten.

Wir waren damit einer der ersten Landesfachverbände in Berlin, der sich der „Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, verpflichtete. Wir zählten zu den Erstunterzeichnern der damaligen Kinderschutzerklärung des Landessportbund Berlin und führen seitdem mit unseren Funktionsträgern regelmäßige Schulungen durch, haben KInderschutzbeauftratgte und verpflichten alle im Jugendbereich engagierten Verbandsfunktionsträger und Landestrainer alle veir Jahre zur Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse.

Ebenso haben wir an der Konzeption des Kinderschutzsiegel des Landessportbund Berlin mitgewirkt, denn es galt berlinweite Standards für die Berliner Sportvereine und -verbände in der Prävention umzusetzen. Der Landestanzsportverband Berlin war dann einer der ersten Fachverbände, die alle Vorgaben erfüllte und somit das LSB-Kinderschutzsiegel bereits 2021 erhielten.

Die sechs Siegelkriterien sind:

- Kinderschutzbeauftragte
- Verankerung der Prävention jeglicher Gewalt in der Satzung
- Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung des LSB Berlin und des Ehrenkodex
- regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention
- regelmäßige Überprüfung der Führungszeugnisse
- Schutzkonzept (Prävention und Intervention)

Und seit Frühjahr 2022 erfüllen wir zudem die Vorgaben des Kinderschutzzertifikat der Deutschen Tanzsportjugend. Damit sind wir der erste Landesverband im Deutschen Tanzsportverband, der sowohl die Vorgaben des nationalen Spitzenverbands und des Landessportbunds erfüllt.

Wir bieten Grenzverletzungen, Belästigungen sowie Gewaltformen jeglicher Art kein Parkett.

Bundeskinderschutzgesetz

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz soll das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern:

§4 Bundeskinderschutzgesetz
„…in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.“

Ehrenkodex

Alle Funktionsträger, Beauftragte und Landestrainer im Verband haben sich einem Ehrenkodex (Link - pdf-Dokument) verpflichtet, der auch sukzessive von allen Lizenzträger unterschrieben wird. Mit diesem erklären alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich im Tanzsport Tätigen:

Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
• Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
• Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und angemessene entsprechende Methoden einsetzen.
• Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
• Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexualisierter Art, ausüben.
• Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Tanzsportdisziplinen eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
• Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
• Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
• Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
• Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.  Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und/oder die auf der Homepage veröffentlichten Ansprechpartner. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

Weiterführende Informationen gibt es bei der Deutschen Tanzsportjugend

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung (Kontaktdaten rechts oben):

- Anne Benger und
- Thorsten Süfke (Präsident)

Zudem ist die Geschäftsstelle des Landestanzsportverband Berlin eine der sechs Arbeitsorte der hauptamtlichen Koordinierungsstellen im Berliner Sport. Von hier aus werden Verbände und Vereine rund um die Prävention und Intervention sowie zum LSB-Kinderschutzsiegel beraten.