Tanzen in der Schule - "dance at school"

Unter diesem Motto unterstützt und fördert der Landestanzsportverband Berlin den Tanz in Berliner Schulen. Hierzu zählt neben Fortbildungsangeboten für Lehrer, offenen Vergleichswettbewerben (z.B. der Youth Dance Contest) sowie die Bereitstellung von Abzeichen und Urkunden für altersgerechte Tanz-Prüfungen besonders die Choreographie-Video-Plattform "dance at school" mit konkreten Choreographie-Vorschlägen.

 

Berliner-(Online-)Schultanz-Wettbewerb

Im Frühsommer 2024 findet der vierte (Grundschul-)Schultanz-Wettbewerb des Landestanzsportverband (LTV) Berlin statt.

Mit Empfehlung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind alle Berliner Grundschulen herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Anmeldungen sind vorraussichtlich bis zum Beginn der Osterferien per Mail an die LTV-Geschäftsstelle (info@ltv-berlin.de) möglich.

Bitte geben Sie in der Anmeldung folgendes an: Name der Schule, Anzahl der Tänzer*innen, evtl. Gruppenname, Name und Mailadresse der Ansprechpartner*in

Kurz danach startet der Wettbewerb, die Schüler*innen erlernen die vorgegebene Choreographie und im Juni 2024 findet das Finale in der Berliner Max-Schmeling-Halle (tbc) statt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulsport-Beauftragte des LTV Berlin, Jessica Winkler (schulsport@ltv-berlin.de) oder den LTV-Präsidenten, Thorsten Süfke (thorsten.suefke@ltv-berlin.de).

Die Rahmenbedingungen lauteten in 2023:

  • Anzahl der Teilnehmer*innen: eine Gruppe pro Schule der Jahrgangsstufen 1-6 mit 12 - 25 Tänzer*innen
  • Zeitraum: drei Wochen zum Einstudieren der zur Verfügung gestellten Choreographie
  • Choreographie: kostenloser Zugang zum Erklärvideo der zu unterrichtenden Choreographie auf der Video-Lern-Plattform "dance@school"
  • Einstudieren: Lehrende können das Video zur Vorbereitung des Sport- oder Musikunterrichts sowie von bewegten Hofpausen auf dem Schulhof nutzen.
  • Bewertung: Im Präsenzwettbewerb tanzen alle Schulen ihre Choreographien nacheinander – vermutlich zweimal. Eine unabhängige Fach-Jury wird alle teilnehmenden Gruppen bzw. deren Beiträge bewerten. Die Wertungsgebiete sind Synchronität, Musikalität und die genaue Einhaltung der Schritte und Armbewegungen der vorgegebenen Choreographie (eine Anpassung oder Veränderung der Schritte oder Armbewegungen ist NICHT erlaubt. Raumrichtungswechsel oder Wechsel der Aufstellungsformation sind möglich. Zu Beginn und am Ende der Choreographie sind eigene choreographische, Akrobatik- oder Bodenturnelemente erlaubt (z.B. für die Endpose).
  • Voraussetzungen: Es muss das Einverständnis der Eltern vorliegen, welches die teilnehmenden Schulen dem Verband mit der Teilnahme zusichern. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung wird mit dem Zugang zum Erklärvideo zur Verfügung gestellt.
  • Auszeichnung: Liegt das Einverständnis zur Namensübermittlung vor, erhält jede/r teilnehmende/r Schüler*in eine namentliche Urkunde als pdf-Datei) vom Verband.
  • Förderzentren können statt einer Teilnahme am Präsenzwettbewerb auch per Videoupload online teilnehmen. Dies bitte unbedingt bei der Startmeldung angeben.

 

Fortbildungsangebot für Lehrer

Tanzen im Unterricht

im März und September 2024

mit u.a. Timo Kulczak (Bundes- und Landestrainer Latein)

Die Lehrer*innen erweitern ihr tänzerisches Repertoire und lernen neue/weiterführende Line-Dance-Folgen:

  • Choreografien für Solo/Duo  
  • (DTV-)Tanz des Jahres

Anmeldung bis eine Woche vorher mit dem ausgefüllten und von der Schulleitung unterschriebenen Anmeldeformular an info@ltv-berlin.de.

Teilnahmegebühr 5,- €
maximal 20 Teilnehmende

Online-Angebote für Lehrer

Landestrainer (Latein) Horst Beer hat drei Choreographie-Vorschläge für Schulklassen entwickelt. Sein Sohn, Moritz Beer (ein international erfolgreicher HipHop-Trainer), hat zudem eine Choreographie in dieser Tanzart entwickelt.

Die nachfolgenden Videos können kostenlos von Berliner Lehrern für die Unterrichtsgestaltung genutzt werden:

Cha Cha Cha
Hip Hop
Jive
Rumba

Die schriftlichen Choreographien bzw. Musikvorschläge für die HipHop-Choreo können unter Angabe des Namens und der Schule ebenfalls kostenlos bei der LTV-Geschäftsstelle per E-Mail an info@ltv-berlin.de angefragt werden.

Tanzsternchen

Das „Tanzsternchen“ für Kinder/Jugend und das „DTSA“ sind gemeinsam das sportartspezifische Sportabzeichen des Deutschen Tanzsportverbands. Während das DTSA Teil der Sportabzeichenfamilie ist und damit als Teildisziplin für das Deutsche Sport-Abzeichen anerkannt wird, ist das „Tanzsternchen“ speziell für Kinder entwickelt worden. Die Kinder können zunächst das "kleine Tanzsternchen" ablegen. Hierfür sind zwei unterschiedliche Tänze zu zeigen. Das "große Tanzsternchen" können alle Kinder erhalten, die bereits das "kleine Tanzsternchen" abgelegt und nun drei Tänze erfolgreich bei einer Abnahme vortanzen.

Beide „Tanzsternchen“ können beliebig oft wiederholt werden. Die Mindestanforderungen an das Ablegen der Abzeichen ist gegeben, wenn sich die Kinder innerhalb der Gruppe bzw. der vorgesehenen Choreographie bewegen. Die Abnahme der Prüfung kann im Unterricht und online (bis zum Ende der Pandemie) erfolgen. Dies kann durch Abnehmer des Verbands oder auch durch Lehrer erfolgen.

Bei erfolgreicher Abnahme können die Kinder altersgerechte Urkunden und Buttons mit dem Tanzsternchen-Logo erhalten. Unter Angabe der Namen und Geburtsdaten der Kinder werden diese durch den Landestanzsportverband Berlin bereitgestellt, der hierfür die Kosten übernimmt.  Eine Abnahme ist zur besseren Planung und Organisation bitte zwei Wochen vorher bei der Geschäftsstelle per E-Mail anzumelden.

Auszug aus den „Verleihungsbedingungen“ für das Tanzsternchen

Allgemeines:
1.9  Verliehen wird das Abzeichen in der jeweiligen Kategorie für Kinder als kleines oder großes Tanzsternchen.

1.11  Im Bereich des Schulsports wird das Abzeichen in der jeweiligen Kategorie verliehen als
1.11.1  kleines Tanzsternchen nach der ersten erfolgreichen Abnahme.
1.11.2  großes Tanzsternchen nach erfolgreicher Abnahme an Inhaber des kleinen Tanzsternchens.

3.2  Leistungsanforderungen für das „Tanzsternchen“
3.2.1  für das „kleine Tanzsternchen“ sind mindestens 2 verschiedene Tänze,
3.2.2  für das „großes Tanzsternchen“ mindestens 3 verschiedene Tänze zu tanzen.

4  Bewertung
4.1  Die Mindestleistung ist erbracht, wenn die Grundanforderungen sauber und exakt getanzt werden.
4.2  Beim Kindertanzabzeichen „kleines“ und „großes Tanzsternchen“ ist die Mindestanforderung erbracht, wenn sich die Teilnehmer innerhalb der Gruppe bzw. der vorgesehenen Choreographie bewegen. Es gibt hierbei nur ein Gesamtergebnis ohne Aufteilung in einzelne Wertungsgebiete.