Landeskader Standard/Latein

Paare werden aufgrund ihrer Leistungen durch das LTV-Präsidium bzw. den BTSJ-Jugendausschuss oder nach Sichtung für den Landes- oder Masterskader nominiert. Die Berufung erfolgt nach den entsprechenden Landesmeisterschaften bzw. Sichtung für den Zeitraum bis zur nächsten Sichtung, meist also für ein  Jahr. Paare, die Mitglied eines DTV-Bundeskaders sind, werden auch in den Landeskader aufgenommen. Auch im Verlauf eines Berufungszeitraumes können Paare aufgrund ihrer sportlichen Ergebnisse nachnominiert werden.

Rechte und Pflichten der Kaderpaare und des Landesverbandes regeln die Kaderrichtlinien, denen sich jedes Kaderpaar zu Beginn jeder Berufung erneut mit der Verpflichtungserklärung unterwerfen muss. Bei erstmaliger Berufung in den Landeskader soll ebenfalls das Datenformular sowie das Paarportrait eingereicht werden. Paare können freiwillig auf die Mitgliedschaft im Kader verzichten, indem sie die entsprechende Verzichtserklärung abgeben.

Kaderpaare sind verpflichtet, an allen Kadermaßahmen (Training, Kadergespräche etc.) sowie an den veröffentlichten Pflichtturnieren teilzunehmen. Kommen Kaderpaare ihren Pflichten nicht nach, werden durch die Kaderrichtlinien festgelegte Sanktionen verhängt. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Kaderrichtlinien oder bei grob unsportlichem Verhalten erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Kader.

Die Förderung der Kaderpaare erfolgt ausschließlich durch Trainingsmaßnahmen beim Landestrainer und Gasttrainern in Form von Gruppen- und Einzelunterricht. Die absoluten Spitzenpaare des LTV Berlin können durch das Präsidium auch in den TOP-Kader aufgenommen werden; diesen Paare steht eine monatliche finanzielle Förderung zu. Allen Paaren steht es frei, zu besonderen Anlässen Individualförderung beim Landessportbund, Präsidium oder beim Jugendausschuss zu beantragen. Ein solcher Antrag erfolgt i.d.R. schriftlich mit Begründung.