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Weihnachtsgrüße

Liebe Berliner Tanzsportler*innen,

mal wieder steht Weihnachten vor der Tür – Lichterketten und Kerzen erhellen diese kurzen Tage und der Duft von Plätzchen und anderen Spezialitäten erfüllt viele Räume. Zudem zeigen uns die Kerzen auf den Adventskränzen an, dass nun die Weihnachtstage vor der Tür stehen. Es wird (noch) stiller und es schließt sich ein Jahreskreis – Zeit zum Zurückschauen.

Noch immer ist nicht alles wie früher, vieles ist weiterhin anders. Es fehlen noch gewohnte Dinge und die Leichtigkeit des früheren Alltags ist längst nicht zurück. Gerade in den letzten Wochen haben wir wieder vieles reduzieren müssen, nicht alle Turniere, Veranstaltungen und Zusammenkünfte konnten, wie (mehrfach um-)geplant, stattfinden.

Doch gab es da nicht auch Positives in 2021? Es mag zunächst merkwürdig klingen, doch wenn wir einmal bewusst zurückschauen, und uns diese positiven Momente gezielt vor Augen führen, dann werden wir da bestimmt auch viel Positives erkennen. Im Privaten, im Beruflichen, im Ehrenamt und im Sport allgemein. Dazu gehört, dass dieses Jahr zu Weihnachten in den Berliner Vereinen trainiert werden kann.

Und mit Breaking ist mittlerweile eine weitere wichtige Säule im Landestanzsportverband Berlin hinzugekommen. Diese setzte mit einer WM-Bronzemedaille den Schlusspunkt unter das sportlich wohl erfolgreichste Jahr des Berliner Tanzsports: sieben Deutsche Meistertitel in Standard, Latein, Kombination und Breaking, von den Kindern bis zu den Senioren, ein Weltmeistertitel, zwei Vize-Weltmeister und eine WM-Bronzemedaille. Dies sind die Erfolge nur dieses einen Jahres. Und das war eigentlich nur ein halbes Jahr. Und das ist das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit aller, die unseren Sportlern das Beste ermöglichen soll. Auch im Nachwuchs- und Freizeitsportbereich.

Zweifellos waren die ersten Monate schwer. Der Trainingsbetrieb ruhte und die Landesverordnung verlangte den ehrenamtlichen Vereins- und Verbandsvorständen wieder vieles ab. Es galt stets schnell und umsichtig zu handeln, das Mögliche möglich zu machen und auch den Blick für das Ganze – den Gesundheitsschutz – zu behalten. Die Berliner Tanzsportler*innen haben dies mit Nach- und Zuversicht gemeistert. Dafür sind wir sehr dankbar: Wir danken besonders allen Ehrenamtlichen in den Vereinen und Trainern für das fortwährende Engagement in diesen Zeiten.

Mit diesen Zeilen schließt sich also der Jahreskreis 2021 und das Jahr 2022 steht vor der Tür. Auch dann wird gelten, dass nicht alles, was in unseren Gedanken selbstverständlich erscheint, auch selbstverständlich sein wird.
Aber sehen wir zunächst wieder das Positive und lassen uns hiervon im nächsten Jahr wieder leiten. Denn 2021 hat uns gezeigt: es gibt immer auch was Gutes und es liegt an uns, die kleinen und großen Freuden zu erkennen.
Möge also 2022 für uns alle ein gesundes Jahr sein und uns erneut schöne (Tanz)Sport-Momente erleben lassen.

So wünschen wir an dieser Stelle nun frohe Weihnachten mit Glanz, Freude und Ruhe sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr, verbunden mit weiterhin Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und Erfolg.

Präsidium Landestanzsportverband Berlin e.V. und Jugendausschuss der Berliner Tanzsportjugend

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aktualisiert: Neue Corona-Verordnung ab Mittwoch (8. Dezember)

Der Berliner Senat hat mit der 12. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit Mittwoch (8. Dezember) gilt, einige elementare Veränderungen für den Sport in gedeckten Sportanlagen (u.a. Tanzstudios) beschlossen.

Trainingsbetrieb

Weiterhin gilt die 2G Plus-Regelung (ausgenommen vom „Plus“ (= max. 24 Stunden alter Test mit negativem Ergebnis) sind Kinder bis 6 Jahre und Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen eines Schulbesuchs regelmäßig getestet werden). Hinsichtlich des bisherigen „Wahlrechts“ zwischen Einhaltung Mindestabstand oder negativer Testung, will die Politik die negative Testung als nahezu einheitliche Vorgabe. Nur dort, wo man von Solo-Sportarten sprechen könnte, also z.B. Tennis-Einzel, hat man sich vor möglichen Diskussionen weggeduckt und daher eine etwas spezielle Formulierung in diese Verordnungsänderung aufgenommen:

„Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter der 2G-Bedingung zulässig, wobei abweichend von § 8a Absatz 2 Nummer 6 zusätzlich zu der Maskenpflicht nach § 2 nach Wahl der Verantwortlichen einheitlich die Pflicht besteht, den Mindestabstand nach § 1 Absatz 2 einzuhalten, oder eine negative Testung nachzuweisen. Die Maskenpflicht besteht nicht während der Sportausübung.“

Entscheidend ist hier das Wörtchen „einheitlich“, denn sicherlich kann kein Verein über alle Trainingsangebote den Mindestabstand einhalten. Somit gilt dann für ALLE Trainingsangebote die negative Testung als zwangsläufige Vorgabe.

Hieraus haben die Bezirke für alle bezirklichen und allgemeinen gedeckten Sportanlagen die Testpflicht abgeleitet sowie bestimmt. Und öffentliche, gedeckte Tennisanlagen sind wohl eher selten in Berlin.

Vermutlich stellen sich jetzt einige die Frage, ob denn Privatstunden am Vormittag anders als Gruppentraining am Abend betrachtet werden kann. Wie zuvor erwähnt, soll es eine einheitliche Entscheidung zu einer Sportstätte und dies pauschal für alle Angebote sein. Somit muss, um beim Beispiel Tennis zu bleiben, der Berliner Tennisverband nun Sportanlagen für Einzel und solche für Doppel definieren. Ob das dann so in der Praxis klappen wird?

Wir werden in den nächsten Tagen ganz sicher weitere Verlautbarungen zur Umsetzung der aktuellen Verordnung hören.

Für Übungsleitende (Trainer*innen usw.) gilt weiter 3G, auch wenn in einigen Schreiben formuliert wird, dass alle Anwesenden in einer gedeckten Sportanlage die 2G Plus-Regelung erfüllen und dies beim Betreten nachweisen müssen. Für das dritte G ist ein Selbsttest unter Aufsicht ausreichend.

Wettkampfbetrieb

Auch hier gilt ab sofort 2G Plus sowie, dies ist noch viel entscheidender, dass maximal 200 Personen (alle Anwesenden addiert) zeitgleich in der gedeckten Sportanlage sein dürfen. Dies ergibt sich aus dem zusätzlich maßgeblichen § 11 (Veranstaltungen) der Verordnung. 

Für Kadersportler gilt nun ebenfalls generell die Testpflicht für jede Trainingsmaßnahme.

Für die Anwesenheitsdokumentation und Zutrittskontrolle sind die Vereine und deren Vertreter verantwortlich.