Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiger Bestandteil und Wert der Arbeit in den Berliner Tanzsportvereinen und im Landestanzsportverband Berlin selbst. Daher hat der Landestanzsportverband Berlin seit dem Verbandstag 2013 in seiner Satzung einen entsprechenden Passus enthalten.

Wir waren damit einer der ersten Landesfachverbände in Berlin, der sich der „Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, verpflichtete. Wir zählten zu den Erstunterzeichnern der damaligen Kinderschutzerklärung des Landessportbund Berlin und führen seitdem mit unseren Funktionsträgern regelmäßige, meist jährllche Schulungen durch, haben Kinderschutzbeauftragte und verpflichten alle im Jugendbereich engagierten Verbandsfunktionsträger und Landestrainer alle vier Jahre zur Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse.

Ebenso haben wir an der Konzeption des Kinderschutzsiegel des Landessportbund Berlin mitgewirkt, denn es galt berlinweite Standards für die Berliner Sportvereine und -verbände in der Prävention umzusetzen. Der Landestanzsportverband Berlin war dann der erste Fachverband, der alle Vorgaben erfüllte und somit das LSB-Kinderschutzsiegel im Jahr 2021 erhielt.

Die sechs Siegelkriterien sind:

- Kinderschutzbeauftragte
- Verankerung der Prävention jeglicher Gewalt in der Satzung
- Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung des LSB Berlin und des Ehrenkodex
- regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention
- regelmäßige Überprüfung der Führungszeugnisse
- Schutzkonzept (Prävention und Intervention)

Und seit Frühjahr 2022 erfüllen wir zudem die Vorgaben des Kinderschutzzertifikat der Deutschen Tanzsportjugend. Damit sind wir der erste Landesverband im Deutschen Tanzsportverband, der sowohl die Vorgaben des nationalen Spitzenverbands und des Landessportbunds erfüllt.

Wir bieten Grenzverletzungen, Belästigungen sowie Gewaltformen jeglicher Art kein Parkett.

Schulungen

Sowohl für persönliche Lizenzen als auch für Berliner Sportvereine ist es wichtig, dass alle im Sport Engagierten die Grundlagen des Kinderschutz kennen und einhalten. Zuwendungsgeber (wie das Land Berlin) und Spitzenverbände (wie der DOSB/DTV) haben in den vergangenen Jahren Basisschulungen und regelmäßige Fortbildungsschulungen für alle verpflichtend bestimmt.

So müssen DTV-Lizenzträger ab dem Lizenzzeitraum 2024/2025 für die Lizenzverlängerung 2026/2027 auch eine überfachliche Fortbildung (2 LE) zum Themenbereich Kinderschutz besucht haben.

Berliner Sportvereine müssen, um weiterhin in allen Förderprogrammen des Landessportbund Berlin Zuwendungen zu erhalten, spätestens im Jahr 2026 die Kriterien des LSB-Kinderschutzsiegels erfüllen. Und zwar zum 01.01.2027 (Übergangsfrist 31.12.2027) für die Förderprogramme
• Übungsleiter*innen
• Schule und Kita
• Sonstige Förderprogramme für Kinder und Jugendliche

Für die erstmalige Vergabe des LSB-Kinderschutzsiegel müssen alle Funktionsträger (Vorstand, Trainer/Übungsleiter, Beauftragte und Betreuer) des Vereins eine Basisschulung "Kinderschutz im Sport" (4 LE) besucht haben.


Kinderschutz-Beauftragte der Vereine
Die nach den LSB-Kriterien pro Verein zu bestimmenden Kinderschutzbeauftragten besuchen mit Aufnahme dieser Funktion einen zweitägigen LSB-Workshop (12 LE), der die Grundlagen der Funktion unterrichtet.


Schulungen, Zielgruppen, Referenten

Basisschulungen „Kinderschutz im Sport“ (4 LE)
Zielgruppe: alle im Sport ehren-, neben- und hauptamtlich tätigen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten
Referenten: LSB-Dozent*innen, die Kinderschutz-Koordinierungsstellen oder vom LSB anerkannte
Multiplikator*innen

Fortbildungen Kinderschutz (4-12 LE, alle zwei Jahre zum Erhalt des Siegels)
Zielgruppe: offen für alle, kann anteilig zur Lizenzverlängerung genutzt werden
Referenten: LSB-Dozent*innen oder durch den LSB anerkannte Multiplikator*innen

Workshop für Kinderschutzbeauftragte (12 LE)
Zielgruppe: alle Menschen, die in ihrem Verein/Verband als Kinderschutzbeauftragte tätig sein möchten
Referenten: Dozent*innen der LSB-Sportschule

Multiplikator*innenschulungen für die Basisschulungen Kinderschutz (15 LE)
Zielgruppe: Kinderschutzbeauftragte, die selber in ihren Vereinen/Verbänden Basisschulungen anbieten möchten
Referenten: Dozent*innen der LSB-Sportschule

Für alle Schulungen des LSB Berlin und des LTV Berlin werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Schulungen des LSB Berlin und des LTV Berlin werden für die Lizenzverlängerung von DTV-/DOSB-Lizenzen anerkannt - Beispiele:
- Trainer*innen/Wertungsrichter*innen/Turnierleiter*innen besuchen im Zuge des LSB-Siegelverfahrens eine Basisschulung "Kinderschutz im Sport" des LSB Berlin über (4 LE) > davon werden 2 LE auch für den Lizenzerhalt 2026/2027 angerechnet
- Trainer*innen/Wertungsrichter*innen/Turnierleiter*innen besuchen im Rahmen des LSB-Kinderschutzsiegel ihres Vereines eine Fortbildungsschulung Kinderschutz (4 LE) > davon werden 2 LE auch für den Lizenzerhalt 2026/2027 angerechnet.

Die nächsten Fortbildungsschulungen Kinderschutz (alle sind anerkannt von LSB Berlin und DTV):

Montag, 10. November 2025 von 18:00 bis 19:30 Uhr: A) „Digitaler Kinderschutz“
Montag, 10. November 2025 von 19:45 bis 21:15 Uhr: B) „macht.Sensibel! Betroffenengerechte Kommunikation"
Die Teile A und B können kombiniert werden und somit von Vereinen für ihre Funktionsträger als Fortbildung für das LSB-Kinderschutzsiegel genutzt werden. Dies ist keine Basisschulung!

Samstag, 22. November 2025 von 10:00 bis 11:30 Uhr: „Digitaler Kinderschutz“

Basisschulungen werden nach Bedarf und auf Anfrage der LTV-Mitgliedsvereine organisiert und koordiniert, denn diese können vereinsübergreifend stattfinden. Neue Trainer, Vorstände und Betreuer eines Vereins können somit jederzeit eine Basisschulung besuchen und der Verein die Vorgaben des LSB-Kinderschutzsiegel erfüllen.

Beratung und Unterstützung zur Beantragung des LSB-Kinderschutzsiegel gibt es bei der für den Tanzsport zuständigen LSB-Koordinierungsstelle Sarah Siegel. (E-Mail: Sarah.Siegel@kinderschutz-im-sport.berlin, Tel: +49 159 01949529)
Für die Organisation und Koordination der Schulungen stehen auch die LTV-Kinderschutzbeauftragten, Anne Benger und Thorsten Süfke, als Ansprechpartner für die Vereine zur Verfügung.

Ehrenkodex

Alle Funktionsträger, Beauftragte und Landestrainer im Verband haben sich einem Ehrenkodex (Link - pdf-Dokument) verpflichtet, der auch sukzessive von allen Lizenzträger unterschrieben wird. Mit diesem erklären alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich im Tanzsport Tätigen:

Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
• Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
• Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und angemessene entsprechende Methoden einsetzen.
• Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
• Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexualisierter Art, ausüben.
• Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Tanzsportdisziplinen eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
• Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
• Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
• Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
• Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.  Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und/oder die auf der Homepage veröffentlichten Ansprechpartner. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

Weiterführende Informationen gibt es bei der Deutschen Tanzsportjugend

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung (Kontaktdaten rechts oben):

- Anne Benger und
- Thorsten Süfke (Präsident)

Zudem ist die Geschäftsstelle des Landestanzsportverband Berlin eine der sechs Arbeitsorte der hauptamtlichen Koordinierungsstellen im Berliner Sport. Von hier aus werden Verbände und Vereine rund um die Prävention und Intervention sowie zum LSB-Kinderschutzsiegel beraten.

Bundeskinderschutzgesetz

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz soll das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern:

§4 Bundeskinderschutzgesetz
„…in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.“