Der Berliner Senat hat in dieser Woche nicht nur eine Änderung, sondern gleich eine neue Landesinfektionsschutzmaßnahmenverordnung, die mittlerweile "Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", beschlossen.
Diese wurde am Freitag im Berliner Gesetzblatt veröffentlicht und gilt ab Samstag, 18. Dezember, (und ist hier online zu finden). Diese Verordnung gilt bis zum 14. Januar 2022.
Im Kern ergeben sich für den Berliner Sport und besonders den Trainingsbetrieb in den Vereinen keine Änderungen.
Nur ein wichtiges Detail muss beachtet werden: schulpflichtige Personen zwischen 6 und 18 Jahren sind aktuell von der Testpflicht unter 2G Plus entbunden, doch in den Weihnachtsferien gibt es keine regelmäßigen Testungen in den Schulen.
Und von daher führt die Verordnung an dieser Stelle eine Testpflicht auch für diese (Schüler-)Gruppe ein – für die Dauer der Weihnachtsferien. Sofern der Trainingsbetrieb nicht eh ruht, muss dies also berücksichtigt werden.
Kadersportler*innen, die nicht 2G erfüllen, müssen ab Samstag zu jedem Training einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies hatten wir analog des DTV-Hygienekonzepts für das LLZ Tanzen aber bereits ab letzter Woche vorgegeben.
Die in den öffentlichen Medien kommunizierten Absichten, dass es Testerleichterungen für Personen mit sogenannter "Boosterimpfung" geben soll, sind nicht in dieser aktuellen, neuen Verordnung enthalten. Es ist auch nicht bekannt, ob, wann und in welcher Form eine solche Regelung aufgenommen werden soll.