Die Vereine des Landestanzsportverbandes Berlin haben die Möglichkeit, jährlich Trainingszeiten im LLZ zu beantragen. Für jeden Trainingstag ist ein separater Antrag auf LLZ-Nutzung zu stellen. Über die Vergabe der Trainingszeiten entscheidet die zuständige Senatsstelle auf Empfehlung des LTV-Präsidiums unter Berücksichtigung der Vergabekriterien.
Im Hinblick auf die anstehende Beantragungsfrist (30. September) für Nutzungszeiten im LLZ Tanzen ab dem 1. Januar 2023 wollen wir erneut an die beschlossene Änderung der Vergabekriterien erinnern.
Der LTV-Verbandstag im September 2021 begrüßte und bestätigte den Präsidiumsbeschluss des LTV Berlin vom 18. Februar 2021, erstmals veröffentlicht am 22. Februar 2021, der von der Vergabestelle bestätigt wurde, wonach u.a. Trainingszeiten im Landesleistungszentrum Tanzen nur Vereinen eingeräumt werden, die ab dem Jahr 2023 das LSB-Kinderschutzsiegel im Vergabezeitraum besitzen (den gesamten Wortlaut der Resolution findet man hier).
Maßgeblich ist hierfür die Eintragung des nutzenden Vereins an dieser Stelle: https://lsb-berlin.net/kinderschutzsiegel/
Oder mindestens die Siegel-Beantragung bzw. die Erfüllung aller Voraussetzungen zur Vergabesitzung. Um das Siegel zu erhalten sind dies die entsprechenden Vorgaben: https://lsb-berlin.net/fileadmin/redaktion/doc/kinderschutz/kinderschutzsiegel/200916_LSB_Siegelflyer_RZ.pdf
Das entsprechend angepasste Antragsformular steht auf dieser Homepage zum Download bereit.