Der Berliner Senat hat in seiner heutigen (Dienstag) Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 22. Januar 2022 (Samstag) in Kraft treten. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 18. Februar.
Für den Sport ist darin folgende wesentliche Änderung vorgesehen:
Für Sportangebote im Innenbereich gilt weiterhin 2G plus (also Testpflicht). Personen mit Auffrischungsimpfung müssen keinen zusätzlich negativen Testnachweis erbringen.
Wie der Landessportbund Berlin zudem am Nachmittag bekanntgab, gilt die Testbefreiung für geboosterte Personen ab sofort. Eine entsprechende Zusage hat der Berliner Sport-Dachverband von der zuständigen Senatorin erhalten.
Pressemitteilung des Senats