Auch auf Berliner Anfrage hat der Bundessportwart mitgeteilt, wie aus der Ukraine Geflüchtete im DTV-Sportbetrieb teilnehmen können:
Zunächst bedarf es einer Freigabe des ukrainischen WDSF-Verbands, welcher nach wie vor tätig und erreichbar sei.
Bei niedrigklassigen Paaren (ohne WDSF MIN) benötigt der DTV vom ukrainischen Verband auch eine Bestätigung der Klassenzugehörigkeit. Diese Dokumente mögen die Geflüchteten über einen DTV-Verein bei der DTV-Geschäftsstelle vorlegen.
Bei hochklassigen Paaren mit WDSF MIN, wird die entsprechende Anfrage von der DTV-Geschäftsstelle auf Anfrage über die WDSF-Datenbank vorgenommen, wenn der DTV-Verein die entsprechende Bitte nebst der WDSF MIN mitteilt.
Liegt nach drei Wochen - ab nachgewiesener Anfrage beim ukrainischen Verband - von diesem keine Reaktion vor, darf ein/e Tänzer/in oder ein Paar auf den DTV "umgeschrieben" werden (gem. WDSF Competition Rules).
In jedem Fall dürfen ukrainische Paare erst nach Freigabe des ukrainischen Verbands am DTV-Sportbetrieb teilnehmen und sie dürfen dann für den DTV auch bei allen WDSF Turnieren im In- und Ausland starten, jedoch dürfen sie im DTV keine Meisterschaften (LM, GM, DM, DP) und keine DTV-Ranglistenturniere tanzen.
Tanzt ein/e ukraínische/r Tänzer/in in Deutschland mit einem/einer Partner/in, der/die schon vorher im DTV getanzt hat, gilt diese Einschränkung (der LM-/RT-Starts) nicht.
Eine besondere Herausforderung stellt die Umschreibung von Tänzern oder Paaren, die in der Ukraine für einen WDC Mitgliedsverband getanzt haben, dar. Diese müssen sich zuerst beim ukrainischen WDSF Mitgliedsverband registrieren und dann von diesem zum Nationenwechsel nach Deutschland freigegeben werden.
Versicherungschutz in den Tanzsportvereinen
Geflüchtete aus der Ukraine sind bei sportlichen Aktivitäten in den Sportvereinen versichert. Die Landessportbünde Berlin und Brandenburg haben dafür zu Beginn des Jahres 2015 eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde fortgeschrieben und ist jetzt auch für die Flüchtlinge aus der Ukraine aktuell. Der Versicherungsschutz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gilt explizit für Nicht-Mitglieder. Der Versicherungsumfang entspricht dem der LSB Sportversicherungsverträge zum Haftpflicht- und Unfallschutz.