Mit den erfreulichen Entwicklungen bei den Inzidenzwerten gibt es immer mehr Überlegungen hin zu angemessenen Lockerungen. Dabei muss der Sport unbedingt seine Berücksichtigung finden. Insofern ist zu begrüßen, dass die Sportminister*innen-Konferenz (SMK) in dieser Woche einige Klarstellungen zum Bundesinfektionsschutzgesetz formulierte. Dies soll zum Ziel haben, dass ein bundeseinheitliche Vorgehen wieder realisierbar wird.
Besonders interessant für den Tanzsport und zu begrüßen ist darin folgende Auslegung zu: Das Bundesgesetz spricht davon, dass jenseits des Berufs- und Spitzensports nur die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt ist.
Die SMK legt von der Zielsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausgehend, Infektionsgefahren auszuschließen oder erheblich zu reduzieren und dabei aber vergleichbare Sachverhalte einheitlich zu betrachten, den o.g. Begriff so aus, dass darunter die individuelle Sportausübung in ihrer konkreten einzelnen Ausgestaltung so bestimmt sein muss, dass ein körperlicher Kontakt in der Regel nicht erfolgt und das Abstandsgebot eingehalten wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die berechtigte Personengruppe im Einzelfall ihre Sportübungen individuell so gestalten kann, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird ohne sportartspezifische Vorgaben zu machen.
Insoweit wäre individuelles Training ... auch für Personen über 13 Jahre allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Entscheidend ist daher die kontaktfreie Sportausübung und nicht die Sportart.
Wir begrüßen diese Entwicklung, denn dies war eine entscheidende Forderung des Landestanzsportverbands Berlin in vielen Gesprächen auf Landesebene. Es darf keine Sportartengruppen geben, denn jede tänzerische Bewegung kann von Personen außerhalb der Ausnahmegruppen ("mit dem eigenen Hausstand") auch allein ausgeübt werden. Und dies ist sogar in vielen Tanzarten üblich, wie Linedance, JMC, Twirling...und in allen anderen Tanzarten ebenso umsetzbar. Auch die pauschale Schließung aller gedeckten Sportanlagen, wie dies Berlin als eines der wenigen Bundesländer seit Monaten per Verordnung vorgibt, sollte bei weiter sinkenden Inzidenzwerten in der Hauptstadt aufgehoben und durch differenzierte Vorgaben im Sinne des Gesundheitsschutz ersetzt werden. Das ist unsere zweite, wichtige Forderung an die Berliner Politik.