Das DTV Präsidium teilt mit:
Aus gegebenem Anlass und aufgrund der Bitte vieler Vereine und Paare zur Klarstellung hier nochmals die Regelungen für die Teilnahme an Turnieren von Verbänden außerhalb des DTV und der WDSF (wie z.B. German Amateur League und WDC Amateur League):
1. Grundsätzlich gilt:... Für Turniere im Ausland ist stets ein Antrag auf Auslandsstartgenehmigung über den Verein und den Landestanzsportverband zu stellen, auch für Turniere außerhalb des DTV oder der WDSF.
2. Starts bei Turnieren außerhalb des DTV und der WDSF werden vom DTV grundsätzlich nicht genehmigt.
3. Ein Versicherungsschutz über die Sportversicherung der Landessportbünde besteht bei einem Start bei einem Turnier außerhalb des DTV oder der WDSF daher nicht, da die Sportler nicht „im Auftrag“ des DTV unterwegs sind.
4. Trotzdem duldet der DTV den Start bei Turnieren außerhalb des DTV und der WDSF (Freedom to dance), d.h. seitens des Präsidiums wird kein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.
5. Von dieser Duldung ausgeschlossen und daher nicht erlaubt sind Starts bei nationalen oder internationalen Meisterschaften, Cups und Pokalen und diesen gleichgestellte Turniere außerhalb des DTV und der WDSF.
Sollte ein Paar trotzdem bei nationalen oder internationalen Meisterschaften, Cups und Pokalen und diesen gleichgestellte Turniere außerhalb des DTV oder der WDSF an den Start gehen, kann ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet werden. Titel, die bei solchen Meisterschaften, Cups, Pokalen und ähnlichen Turnieren errungen werden, werden vom DTV, vom DOSB, vom Bundesministerium des Innern (BMI) nicht als solche anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Teilnahme an derartigen Turnieren die Möglichkeit einer Kaderzugehörigkeit auf Landes- oder Bundesebene überprüft wird. (Quelle: DTV)