Zum Jahresanfang gibt es eine gute Nachricht für das Ehrenamt: Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung des alten Jahres dem Jahressteuergesetz zugestimmt, wodurch Vereine und Ehrenamtliche gestärkt werden:
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr gestiegen und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Und: bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich.