Solo- und Synchro Duo-Wettbewerbe werden ab 15. Januar 2024 technisch in der ESV umgesetzt sein. Damit sind diese beiden neuen Wettbewerbsarten dann im Regelbetrieb etabliert.
Ab diesem Datum können über den Vereinszugang folgende Vorgänge im Bereich Solo und Synchro Duo durchgeführt werden:
- Anlegen einer Person als Starter im „Solo/Duo Std/Lat“
- Anlegen von ID-Karten
- Erwerb von Jahreslizenzen
- Einreichen von Turnieranmeldungen inklusive der E-Klasse
Die Startklassenzugehörigkeit richtet sich im Solo-Bereich nach der bisherigen eigenen Startklasse oder im Synchro-Duo-Bereich nach der höchsten Startklasse der Partnerin bzw. des Partners.
Falls im Vorfeld keine Startklassenzugehörigkeit vorhanden war, erfolgt die Einstufung grundsätzlich in die D-Klasse bzw. in die E-Klasse.
Davon abweichende Einstufungswünsche müssen über die LTV-Sportwartin / den LTV-Sportwart an die DTV-Geschäftsstelle (dtv@tanzsport.de) gerichtet werden.