Der Berliner Senat hat sich am Dienstag (18. Mai) auf folgende Öffnungsstufen in 14-Tage-Schritten für den Sport verständigt. Diese werden und müssen noch konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt (werden), weshalb noch keine Details bekannt sind. Voraussetzung für die Umsetzung sind stetig sinkende Inzidenzen.
Zum 4. Juni 2021 (der Beschluss über die entsprechende Verordnung wird ggf. am 1. Juni getroffen):
• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht
• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Zum 18. Juni 2021 (der Beschluss über die entsprechende Verordnung wird ggf. am 14. Juni getroffen):
• Sport im Freien in Gruppen ohne Test
• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen