Die vom letzten Verbandstag beschlossene Satzungsänderung ist nun amtlich und im Vereinsregister eingetragen. Am 1. Oktober des letzten Jahres hatten die LTV-Mitgliedsvereine den §9 der Verbandssatzung dahingehend verändert, dass das LTV-Präsidium zukünftig um einen gewählten Vertreter jener Mitgliedsvereine, die zugleich Mitglied eines der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung im DTV sind, ergänzt wird. Weiter heißt es im nun rechtskräftigen Paragraphen (1. Absatz) der aktuellen Satzung: "Der Vertreter der Mitglieder der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung im DTV wird nur von jenen Mitgliedern gem. §3 (2) gewählt, die per 1.1. des Geschäftsjahrs zugleich Mitglied in einem Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung des DTV sind und dort eine Mitgliedermeldung vorgenommen haben."
Vorrangig sind dies derzeit die Berliner Mitgliedsvereine des DRBV (Deutscher Rock’n‘ Roll und Boogie-Woogie Verband e. V.) deren Empfehlung aktuell noch die Grundlage für die Berufung von Michael Schatz ist. Mit dem nächsten LTV-Verbandstag, wo turnusgemäß Präsidiumswahlen anstehen, erfolgt dann ein separater und zusätzlicher Wahlgang für diese neue Position.
Seit Auflösung des BRRT, des früheren Berliner Landesfachverbands für Rock’n‘ Roll und Boogie-Woogie, vertritt das LTV Präsidium direkt die Interessen dieser Vereine und die Vertretung in den DRBV-Gremium übernimmt das von diesen Vereinen gewählte Berliner Präsidialmitglied.
Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 17. Februar 2021. Die aktuelle Satzung ist im Menübereich Verband > Ordnungen oder direkt hier zu finden.