Der Landessportbund Berlin informiert: "Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene gelten nun bundeseinheitliche Vorgaben, die weitere Eingriffe und Veränderungen für den Berliner Vereins- und Breitensport bedeuten. Die sogenannte „Bundes-Notbremse" gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Maßgebend sind hier die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das ist in Berlin bereits der Fall, die „Bundes-Notbremse" tritt am Samstag, den 24. April 2021 in Kraft.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs, das bedeutet nur bis einschließlich 13 Jahre (!), dürfen im Freien in Gruppen von maximal 5 Kindern ohne Kontakt trainieren unter Anleitung eine Betreuungsperson (Übungsleitende*r oder Trainer*in). Trainer*innen und Übungsleitende müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Ein einfacher Selbsttest reicht dazu nicht aus.
Von den Auswirkungen des Notbremse nicht betroffen sind Kadermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Zurückgenommen werden die Regelungen der Notbremse, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird."
Um Detailfragen zu klären, befindet sich der Landessportbund Berlins fortwährend in direkten Abstimmungen mit Senatsverwaltungen und Sportämtern. Der Berliner Senat wird in seiner Sitzung am kommenden Dienstag weitere Regelungen bezüglich der Auswirkungen des Bundesgesetzes für Berlin und den Berliner Sport diskutieren. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese veröffentlicht: https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/.