Liebe Berliner Tanzsportler,
Berlin hat es geschafft - nach den Recherchen des Landessportbund Berlin ist unser Bundesland nunmehr auf dem letzten Platz der Lockerungsliste aller Bundesländer angekommen.
Und besonders für uns als eine "Kontaktsportart" ist dies weiterhin, trotz einiger, weniger Lockerungen, noch immer mit vielen Einschränkungen verbunden.
Nach Niedersachsen bietet nun auch Bayern mehr Möglichkeiten für den Tanzsport, doch die politischen Entscheidungsträger in der Berliner Senatsinnenverwaltung sträuben sich noch immer.
Zu kritisieren ist weiterhin und vehement die Umgangsform mit dem gemeinnützig organisierten Sport in der Hauptstadt, sich widersprechende Äußerungen und Auflagen, ein Durcheinander zwischen Infektionsschutzverordnung und inoffiziellen Papieren als auch das permanente Verweisen auf andere Entscheidungsebenen oder -instanzen.
Doch wenn wir dort, an anderen Stellen nachfragen, wird immer wieder zurück an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verwiesen bzw. ist man überrascht und kennt gar keine Anfragen oder Dokumente der Sportverwaltung.
Nach dem in der letzten Woche erfolgten Gespräch zwischen dem LSB-Präsidenten und dem Regierenden Bürgermeister, gab es diese Woche noch einen offenen Brief des Berliner Sports. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
Das LTV-Präsidium hat in seiner Sitzung am Donnerstag (9. Juli) den grundsätzlichen Beschluss gefasst, so denn keine maßgeblichen Lockerungen in Kürze erreicht werden (wovon, da sich der Senat nun wohl in die Sommerpause begibt, kaum auszugehen ist), den juristischen Weg einer Klage gegen das Kontaktsportverbot zu konkretisieren.
Zu den unzähligen Irritationen der letzten Wochen zählen auch diverse schriftliche Ausführungen aus der Senatsinnenverwaltung. Die dem Badminton-Verband erteilte Genehmigung zur umgehenden Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs (als Indoor- und Nicht-Kontaktsportart) enthält den Passus: „Für alle Anwesenden gilt das 1,5m-Abstandsgebot, außer für die Sportler während der Sportausübung.“
Damit ist die Pflicht des kontaktfreien Sportausübens gemäß §5 (7) der gültigen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung für Badmintonsportler/-innen im Wettkampfbetrieb ausgesetzt. Und im Training?
Auch dem Berliner Fußball-Verband wurde offenbar die Genehmigung zum Spielbetrieb in der Regionalliga erteilt und somit unterhalb des Profi-Sportbereichs und insofern ist hier eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen den Sportarten zu erkennen.
Wir werden daher nun demnächst einen Antrag zur Genehmigung der Wettkampfbetriebe bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stellen. Hierfür bedarf es jedoch auch der Zuarbeit des DTV.
Auf unser Drängen hat sich nunmehr das DTV-Präsidium endlich entschlossen, hinsichtlich der Turnier- und Sportordnung Wege zu schaffen, wie ein behutsamer "Wiedereinstieg" in den Wettkampfbetrieb im Herbst möglich sein kann und hat dem DTV-Sportausschuss gestern befristete Regeländerungen zugeleitet:
- Die Frist von 4 Monaten zur Anmeldung offener Turniere muss nicht eingehalten werden, eine kurzfristige Anmeldung ist möglich (2 Wochen vor Turnier) die kurzfristig angemeldeten Turniere werden jeweils in einer Newsmeldung im Internet veröffentlicht.
- Eine Begrenzung der Teilnehmer ist möglich.
- Die Möglichkeit des Doppelstarts kann im Hinblick auf die Begrenzung der Teilnehmerzahl ausgesetzt werden.
- Die Reduzierung auf 3 Wertungsrichter ist bei offenen Turnieren möglich.
- Eine geänderte Turnierdurchführung bzgl. Anzahl der Paare auf der Tanzfläche und der Rundeneinteilung zur Erfüllung von Auflagen wegen der Coronakrise ist möglich.
Gleichwohl halten wir an unserer bisherigen Linie fest, dass bis Ende September keine Turnierveranstaltungen in Berlin stattfinden werden. Es bedarf aus der Sicht des LTV-Präsidiums zunächst einer Trainingsmöglichkeit für alle Tanzsportler und dann auch einer Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens.
In der Zwischenzeit wollen und werden wir weitere Konzepte erarbeiten - hierzu gehört auch jenes für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im LLZ Tanzen. Unser Hygienekonzept wurde am Freitag (10. Juli) an die zuständige Stelle zur Genehmigung übergeben.
Anfang der Woche hatten wir zudem bereits, wie angekündigt, die Genehmigung zum Trainingsbetrieb der Landeskader erhalten und wir werden die Landeskader im Hinblick auf die nationalen Spitzenturniere im vierten Quartal ergänzen.
Es klingt zwar merkwürdig, dass der Leistungssport der Wellenbrecher für den Freizeit- und Breitensport sein muss, aber dies ist scheinbar aktuell der erforderliche Weg. Und wir werden diesen gehen.