Der Berliner Senat hat am Dienstag die zweite Änderung der im Dezember beschlossenen neuen (Vierten) SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen, die nun ab Samstag (15. Januar 2022) gelten wird. Diese Regelungen haben vorerst bis zum 11. Februar 2022 Gültigkeit.
Die in den öffentlichen Medien seit Dezember kommunizierten Absichten, dass es Testerleichterungen für Personen mit sogenannter "Boosterimpfung" gibt, waren bislang nicht in der Berliner Verordnung enthalten. Doch nun, in der aktuellen Änderung (Pressemitteilung), ist ein neuer Paragraf (§9a) enthalten, der genau dies beschreibt. Mit der heutigen (14. Januar) Veröffentlichung im Berliner Gesetzblatt (Link - pdf-Dokument) ist dies amtlich, doch dies gilt nicht für den Sport:
Die Regelungen für die Sportausübung (ungedeckte und gedeckte Sportstätten) wurden nicht geändert. Eine Auffrischungsimpfung (sog. Boosterimpfung) hat nach dem Wortlaut der neuen Verordnung keine Auswirkungen auf die Testsituation im Sport.
Nach der Verordnung besteht für Zuschauende die Möglichkeit, durch eine Boosterimpfung den zusätzlichen Test zu ersetzen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn durch eine vorhandene Tribüne oder Galerie der Zuschauerbereich vom Sportlerbereich klar getrennt ist.
Damit ist der Sport leider, und das muss man so deutlich formulieren, benachteiligt gegenüber anderen Gesellschaftsbereichen. Wieso dürfen Personen mit einer Auffrischungsimpfung, ohne negativen Test und ohne Abstand und ohne Maske über Stunden nebeneinander im Restaurant sitzen? Aber im (Tanz-)Sport für 60 oder 90 Minuten, mit einigem Abstand und Maske außerhalb der Sportausübung ist ein Testergebnis erforderlich!?
Es laufen derzeit auf allen Ebenen Gespräche hierzu, um die politischen Entscheidungsträger für eine Revision ihrer Entscheidung zu gewinnen. Denn der Sport darf nicht benachteiligt werden....
aktualisiert: 14. Januar 2022 | 14:30 Uhr