Auch das Hygienekonzept des LLZ Tanzen wurde angesichts der Verordnungsänderungen der letzten Wochen modifiziert (wie auch der Hygieneplan).
Unverändert bleibt hingegen die FFP2-Maskenpflicht auf allen Wegen innerhalb des Gebäude (außer beim Sporttreiben), da die inneren Räume und Flure des Landesleistungszentrums und der Max-Schmeling-Halle keine Fenster zur direkten Belüftung haben.
Auch hier kann die weiterhin bestehende Testpflicht natürlich ebenfalls durch einen maximal 48 Stunden alten PCR-test mit negativem Ergebnis erfüllt werden. Diese Testpflicht gilt jedoch aber sofort nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Der Schulbesuch oder die dortige Testung müssen durch eindeutige Dokumente belegt werden.