Kleiderordnung in der D-Klasse

  • Allgemeines

Insbesondere im Vorfeld der Meisterschaften hier noch einmal Hinweise zur Kleiderordnung in der D-Klasse (siehe auch Veröffentlichung des Bundessportwarts aus dem Jahr 2014):

Erlaubt sind Tages- und/oder Trainingskleidung ohne Materialien mit Leuchteffekt; Schmuck, Applikationen und Zierrat sind verboten. Geschneiderte Turnierkleidung ist sowohl für Damen als auch für Herren nicht zulässig.

Für die Startgruppen Kinder I/II und Junioren II müssen ferner die Vorgaben zur Absatzhöhe und –art beachtet werden:

  • Kinder I/II – Herren: Absatzhöhe max. 2,5 cm
  • Kinder I/II – Damen: Blockabsatz, max. Absatzhöhe 3,5 cm
  • Junioren I – Damen: Absatzhöhe max. 5 cm

Netzstrumpfhosen sind bis einschließlich zur Startgruppe Junioren I ebenfalls nicht zulässig.
 
Die Einhaltung der TSO-Vorschriften werden durch die Turnierleitungen kontrolliert. Verstöße können dazu führen, dass Paare entweder in Alltagskleidung tanzen müssen oder nicht zum Start zugelassen werden können.

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