Pünktlich zum Jahresbeginn hat der DTV-Verbandsrat die neue DTV-Finanzordnung beschlossen, in der unter anderem auch die vom DTV-Ausschuss für Sportentwicklung vorgeschlagenen neuen Gebühren für die Abnahmen des Deutschen Tanzsportabzeichens enthalten sind.
Die Gebühren für die im Zusammenhang mit dem Deutschen Tanzsportabzeichen entstehenden Lieferungen und Leistungen betragen je teilnehmenden Personen:
|
Netto |
Brutto |
Für ein Kleines oder Großes Tanzsternchen (Urkunde & Abzeichen)
|
1,40 € |
1,50 € |
Für ein DTSA in Bronze, Silber, Gold oder Brillant (auch mit Zahl der Wiederholungen) (nur Urkunde)
|
2,34 € |
2,50 € |
Für ein DTSA in Bronze, Silber, Gold oder Brillant (auch mit Zahl der Wiederholungen) (Urkunde & Abzeichen)
|
4,67 € |
5,00 € |
Für Abnahmen im Bereich des Schulsports |
2,34 € |
2,50 € |
Mit dem Jahreswechsel endete der Zeitraum, in dem DTV und LTVs zur Förderung der Abnahmen für das Deutsche Tanzsportabzeichens, während der schwierigen Corona-Jahre, auf die Gebühren verzichtet hatten.
Die Förderung von DTSA-Abnahmen im Landesverband Berlin bleibt bestehen:
Um die Attraktivität von DTSA-Abnahmen zu steigern, erhält jeder ausrichtende Verein, der Mitglied im LTV Berlin ist und eine DTSA-Abnahme ausrichtet, einen Zuschuss. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden, die im Rahmen der nachträglichen Meldung der durchgeführten Abnahmen an die Geschäftsstelle des LTV Berlin erfolgt.
Folgende Zuschüsse werden durch den LTV Berlin gezahlt:
1 – 20 Teilnehmende: 50,00 EUR
21 – 40 Teilnehmende: 75,00 EUR
ab 41 Teilnehmende: 100,00 EUR Im Rahmen der Teilnehmermeldung ist der ausrichtende Verein dann gehalten, eine Kontoverbindung anzugeben, an die der jeweilige Zuschuss durch den LTV Berlin ausgezahlt werden soll.
Jürgen Beier, LTV-Vize-Präsident Breitensport