Informationen zum Jugendturniertag - Teil 2

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Nach Meldeschluss sind nun die Anfangszeiten der Jugend-Turniere und -Breitensportwettbewerbe am Sonntag (27. März) beim Tanzsportzentrum Blau Gold Berlin veröffentlicht worden:

11:00 Uhr BSW AK1/St - BSW AK2/St
11:30 Uhr Jun II C/St
12:15 Uhr Jun I C/St - Jug C/St
13:30 Uhr BSW AK1/Lat - BSW AK2/Lat

14:15 Uhr Jun II C/Lat
15:15 Uhr Jun I C/Lat - Jug C/Lat

16:30 Uhr Jun II B/St
17:30 Uhr Jug B.A/St

18:30 Uhr Jun I B/Lat - Jug B/Lat
19:45 Uhr Jun II B/Lat - Jug A/Lat

Ende ca. 21:30 Uhr

Das Turnier der Jun I B/St muss leider ausfallen!

Die teilnehmenden Paare dürfen frühestens eine Stunde vor Turnierbeginn in das Tegeler Palais am See, damit die maximale Personenanzahl nicht überschritten wird und müssen daher bitte zugleich unmittelbar nach Ende des eigenen Turniers die Turnierstätte auch wieder verlassen.

Das Eintrittsgeld an der Tageskasse beträgt 10,- Euro, Schüler und Studenten 5,- Euro.
Die Startgebühr beträgt 5,- Euro pro Start (BSW 3,- Euro) !

Hygienekonzept: Es gilt die 3G -Regel !!:

Alle anwesenden Personen (auch die Tänzer*innen) müssen also
1) nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen, zweiten Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)
2) oder nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).
3) oder nachweislich negativ getestet sein (als Testnachweis wird ein maximal 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest - ausgestellt durch eine offizielle Teststelle -, ein maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test)

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

a) Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gilt der Schüler*innenausweis als anerkannter Nachweis des 3G-Status. Dies gilt allerdings nicht während der  Ferienzeiten. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.

b) Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (dies ist mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen) und die mittels einer maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Testung negativ getestet sind.

Für alle Anwesenden gilt FFP2-Maskenpflicht (auch am Sitzplatz), außer bei der direkten Sportausübung.

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