Informationen zu den Landesmeisterschaften am 26./27. Februar

Nach den finalen Startmelde-Übersichten stehen nun die Anfangszeiten der LM-Turniere am Samstag fest:

Block 1
13:00 Uhr Hauptgruppe D und Hauptgruppe II D Latein kombiniert
14:15 Uhr Hauptgruppe C Latein
15:00 Uhr Hauptgruppe II C Latein
15:30 Uhr Hauptgruppe B Latein
15:30 Uhr Hauptgruppe II B Latein

Block 2
18:00 Uhr Seniorengruppe II/III S Latein kombiniert
18:30 Uhr Hauptgruppe II A Latein
18:30 Uhr Hauptgruppe II S Latein
19:15 Uhr Hauptgruppe A Latein
20:00 Uhr Seniorengruppe I S Latein
20:45 Uhr Hauptgruppe S Latein

Am Sonntag sind dies die Startzeiten:

13:00 Uhr Seniorengruppe III B Standard
13:45 Uhr Seniorengruppe III A Standard
15:15 Uhr Seniorengruppe IV B.A Standard kombiniert
16:00 Uhr Seniorengruppe IV S Standard
17:15 Uhr Seniorengruppe II S Standard

Die teilnehmenden Paare dürfen eine Stunde vor Turnierbeginn in das Palais am See, damit die maximale Personenanzahl nicht überschritten wird und müssen daher bitte ebenso unmittelbar nach Ende des eigenen Turniers die Turnierstätte auch bereits wieder verlassen.

Eintrittskarten

Die verfügbaren Eintrittskarten für beide Samstag-Blöcke waren drei Tage nach Vorverkaufsbeginn bereits ausverkauft, d.h. es wird nach derzeitigem Stand keine Karten an der Tageskasse geben (außer vorbestellte Karten werden in diesen Tagen nicht bezahlt und die Karten gehen zurück in den Verkauf).
Für Sonntag gab es keinen Vorverkauf und 130 Eintrittskarten stehen an der Tageskasse zur Verfügung (16,- Euro, erm. 10,- Euro).

Samstags gilt im öffentlichen Straßenbereich Alt-Tegel eine max. Parkdauer von 3 Stunden.

Hygienekonzept

Es gilt 2G Plus:

Alle anwesenden Personen (auch die Tänzer*innen) müssen also

nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen, zweiten Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)

oder nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).

und zusätzlich negativ getestet sein:

Als Testnachweis wird ein maximal 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test akzeptiert.

Ausgenommen von der (zusätzlichen) Testpflicht sind:

a) Geboosterte (gültig vom Tag der Boosterung an und zeitlich unbegrenzt),

b) frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate

c) frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate

d) Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigenTestung im Rahmen des Schulbesuches unterliegen (als Nachweis kann beispielsweise der Schülerausweis herangezogen werden – Testpflicht besteht jedoch für diese während Schulferien in ihrem Schulort). Für Kinder ab 6 Jahren, die im Rahmen des Besuches einer Kindertagesstätte einer regelmäßigen Testung unterliegen, entfällt ebenfalls die Testpflicht

e) Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (dies ist mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen) und die mittels einer maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Testung negativ getestet sind.

Dazu gilt Maskenpflicht, außer bei der direkten Sportausübung und für Zuschauer auch am zugewiesenen Sitzplatz.

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