Meldefristen und Aufstiegsregelungen zu den Landesmeisterschaften

  • Allgemeines

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landesmeisterschaften sei noch einmal darauf hingewiesen, dass zu Landesmeisterschaften nur Paare der jeweiligen Klasse zugelassen sind, die u.a. spätestens 14 Tage vor dem Meisterschaftstermin durch ihren Verein bei der Geschäftsstelle des LTV Berlin gemeldet wurden (§ F 7.6.5 der Berliner Ergänzungs-TSO). Der Meldeschluss für die Landesmeisterschaften am 7. September 2013 ist der 24. August 2013.

Da es immer wieder anfragen bezüglich der Aufstiegsregelungen bei den Berliner Meisterschaften gibt, hier noch einmal die Aufstiegsregelungen, wie sie der Jugendausschuss bzw. das Präsidium des LTV Berlin festgelegt haben:

Grundsätzlich gilt: ein mehrfacher Aufstieg in einer Meisterschaftssaison ist nicht möglich!

Aufstiegsregelungen in den Kinder-, Junioren- und Jugendklassen
Voraussetzung:
7 getanzte Turniere in der jeweiligen Klasse einschließlich Landesmeisterschaft.

1-4 startende Paare = kein Aufsteiger
5-8 startende Paare = 1 Aufsteiger: Platz 1
9-12 startende Paare = 2 Aufsteiger: Platz 1 und 2
13-16 Paare = 3 Aufsteiger: Platz 1, 2 und 3 usw.

Aufstiegsregelung in der Hauptgruppe I D, C, B
Voraussetzung:
D-Klasse: 5 getanzte Turniere in der D-Klasse inkl. Landesmeisterschaft
C/B-Klasse: 7 getanzte Turniere in der jeweiligen Klasse inkl. Landesmeisterschaft

1-7 startende Paare = 1 Aufsteiger: Platz 1
8-14 startende Paare = 2 Aufsteiger: Platz 1 und 2
15-21 startende Paare = 3 Aufsteiger: Platz 1, 2 und 3
usw. bis max. 6 Aufsteiger

Aufstiegsregelung in der Hauptgruppe A
Voraussetzung:
15 getanzte Turniere in der A-Klasse inkl. Landesmeisterschaft

1-10 startende Paare = 1 Aufsteiger: Platz 1
11-20 startende Paare = 2 Aufsteiger: Platz 1 und 2
ab 21 startende Paare = 3 Aufsteiger: Platz 1, 2 und 3

Aufstiegsregelung Hauptgruppe II und Senioren
Kein Aufstieg gem. TSO F 7.2.3

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