Regelungen zum Start im Ausland

  • Allgemeines

Aus gegebenem Anlass möchte ich an die Regelungen zum Start von Paaren im Ausland erinnern:

Außer bei Start im Rahmen der Grenzverkehrsabkommen mit den Nachbarländern (s.u.) sind alle Auslandsstarts anmelde- und genehmigungspflichtig, auch für IDSF-Turniere. Das Antragsformular steht auf der DTV-Webseite als Download zur Verfügung. Der Antrag muss über den Verein spätestens 21 Tage vor Start beim Landessportwart eingereicht werden.

Aufgrund der aktuellen Sachlage ist besondere Vorsicht bei Auslandsturnieren geboten, die keine IDSF-Turniere sind. Hier besteht durchaus die Gefahr, dass der Ausrichter zu einem der mit der IDSF konkurrierende Verbände gehört. In solchen Fällen ist eine Genehmigung nicht möglich. In eigenem Interesse sollten Paare daher die Auslandsstartgenehmigung vor der Buchung von Flügen und Hotels etc. einholen.

Eine Auslandsstartgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Start bei nationalen Turnieren im Rahmen der Grenzverkehrsabkommen mit den Nachbarländern (Schweiz, Österreich, Slowakei, Dänemark, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Tschechien) erfolgt. Diese Turniere werden im Wettkampfkalender im Tanzspiegel in der Rubrik "Turniere im Ausland" veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung in dieser Rubrik gilt die Zustimmung zum Auslandsstart als erteilt.

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