Aus gegebenem Anlass möchte ich an die Regelungen zum Start von
Paaren im Ausland erinnern:
Außer bei Start im Rahmen der Grenzverkehrsabkommen mit den
Nachbarländern (s.u.) sind alle Auslandsstarts anmelde- und
genehmigungspflichtig, auch für IDSF-Turniere. Das Antragsformular
steht auf der DTV-Webseite als
Download zur Verfügung. Der Antrag muss über
den Verein spätestens 21 Tage vor Start beim Landessportwart
eingereicht werden.
Aufgrund der aktuellen Sachlage ist besondere Vorsicht bei
Auslandsturnieren geboten, die keine IDSF-Turniere sind. Hier
besteht durchaus die Gefahr, dass der Ausrichter zu einem der mit
der IDSF konkurrierende Verbände gehört. In solchen Fällen ist eine
Genehmigung nicht möglich. In eigenem Interesse sollten Paare daher
die Auslandsstartgenehmigung vor der Buchung von Flügen und Hotels
etc. einholen.
Eine Auslandsstartgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn
der Start bei nationalen Turnieren im Rahmen der
Grenzverkehrsabkommen mit den Nachbarländern (Schweiz, Österreich,
Slowakei, Dänemark, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Tschechien)
erfolgt. Diese Turniere werden im Wettkampfkalender im Tanzspiegel
in der Rubrik "Turniere im Ausland" veröffentlicht. Mit der
Veröffentlichung in dieser Rubrik gilt die Zustimmung zum
Auslandsstart als erteilt.