Die Landesmeisterschaften stehen unmittelbar bevor. Bereits am
18. September werden die ersten Standardmeistertitel vergeben. In
diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass zu
Landesmeisterschaften nur Paare der jeweiligen Klasse zugelassen
sind, die u.a.
spätestens 14 Tage vor dem Meisterschaftstermin durch ihren
Verein bei der Geschäftsstelle des LTV Berlin gemeldet wurden (§ F
7.6.5 der Berliner Ergänzungs-TSO).
Am 18. und 19. September, bei den Landesmeisterschaften der
D- und C-Klassen Standard wird es Kontrollen der Schrittbegrenzung
nach den neuen Bestimmungen der TSO geben (nachzulesen
hier).
Eine unabhängige Figurenkontrollkommission wird dabei die
gezeigten Programme auf Verstöße gegen die Schrittbegrenzung hin
überprüfen. Beim ersten Vertoß gegen die Schrittbegrenzung wird das
betreffende Paar mündlich verwarnt und die Verwarnung auf der
Startkarte vermerkt (Löschung nach 12 Monaten).
Beim zweiten Verstoß oder bei
Verstößen in der Endrunde wird das Paar nach der Runde
disqualifiziert und die Disqualifikation auf der Startkarte
vermerkt (Löschung nach 12 Monaten).
Als zweiter Verstoß gilt auch ein Verstoß in einer anderen Runde
des gleichen Turniers oder in einem anderen Turnier der gleichen
Veranstaltung, nicht jedoch ein weiterer Verstoß in der
gleichen Runde des Turniers.