Startruhe

  • Allgemeines

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Regelungen zur Startruhe gem. TSO E 5 hin:

Bei Wechsel der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluß beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von 4 Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag der Beantragung auf Umschreibung der Startkarte. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe.

Die Startruhe entfällt i.d.R. nur dann, wenn der bisherige Verein in Schriftform auf die Startruhe verzichtet. Verzichtet der Verein nicht, muss dies nicht begründet werden. Eine aktive Sperrung von Paaren ("Startsperre") ist laut TSO nicht vorgesehen. Die Startruhe ist Normalfall, der Verzicht die Ausnahme.

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