Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Regelungen zur Startruhe
gem. TSO E 5 hin:
Bei Wechsel der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluß
beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von
4 Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag
der Beantragung auf Umschreibung der Startkarte. Der Stichtag
ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung
bei Übergabe.
Die Startruhe entfällt i.d.R. nur dann, wenn der bisherige
Verein in Schriftform auf die Startruhe verzichtet. Verzichtet der
Verein nicht, muss dies nicht begründet werden. Eine aktive
Sperrung von Paaren ("Startsperre") ist laut TSO nicht vorgesehen.
Die Startruhe ist Normalfall, der Verzicht die Ausnahme.