Rückwirkend vom 01.01.2010 gelten für das Landesleistungszentrum
(LLZ) neue Nutzungsregeln, die nun Online zum Download zur
Verfügung stehen. Wichtigste Änderung sind die Stichtage für
Anträge auf Nutzung des LLZ. Um den Vereinen eine bessere und
frühzeitige Planungssicherheit zu geben, wurden die Stichtage für
die Bewerbungen nach vorne verlegt. Dies ist bei den Anträgen für
das 2. Halbjahr 2010 bitte dringend zu beachten.