Durch verschiedene Veröffentlichungen in der Presse ergaben sich
für Sportvereine zwei wichtige Fragen:
1. Muss eine Privatperson (z.B. ein Vereinsschatzmeister, der
zu Hause ein Rundfunkgerät angemeldet hat) bei Nutzung seines
internetfähigen Computers für Vereinszwecke zusätzlich noch
GEZ-Gebühren entrichten?
2. Wie ist es, wenn ein vereinseigener internetfähiger PC zu
Hause genutzt wird?
Auf Anfrage hat der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund)
nun von der GEZ die verbindliche Antwort erhalten, dass für beide
geschilderten Fälle keine Gebührenpflicht besteht.
>>
zum gesamten DTV-Artikel