Änderungen beim Nachweis der Sportförderungswürdigkeit

  • Allgemeines

Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften sind im Frühjahr 2005 neue Regelungen in Kraft getreten, die sich auf die Förderungswürdigkeit der Sportvereine im Land Berlin auswirken. In einem Artikel für das Tanzjournal 1/2006 ist beschrieben, welche wesentliche Änderung auf die Mitgliedsvereine des LTV Berlin zukommt.
Neu ist, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine durch einen vom Finanzamt für Körperschaften ausgestellten aktuellen Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer für den Zweck des Sports nachgewiesen und dieser beim Landessportbund vorgelegt werden muss.
Zum ausführlichen Warum und Wie ist hier der Artikel zum Download...

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