Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften sind im Frühjahr
2005 neue Regelungen in Kraft getreten, die sich auf die
Förderungswürdigkeit der Sportvereine im Land Berlin auswirken. In
einem Artikel für das Tanzjournal 1/2006 ist beschrieben, welche
wesentliche Änderung auf die Mitgliedsvereine des LTV Berlin
zukommt.
Neu ist, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine durch einen
vom Finanzamt für Körperschaften ausgestellten
aktuellen Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer für
den Zweck des Sports nachgewiesen und dieser beim Landessportbund
vorgelegt werden muss.
Zum ausführlichen Warum und Wie ist
hier
der Artikel zum Download...