Zur Klarstellung hat der DTV-Sportausschuss seinen Beschluss zu
den Deutschland-Cups der A-Klasse vom September 2002 bestätigt: Es
bleibt bei der bisherigen Regelung mit der Ergänzung, dass es sich
um ein Turnier 1. Ordnung handelt.
- Startberechtigt sind alle Paare der Hauptgruppe A oder
Doppelstarter der Jugend A-Klasse. Die Landesmeisterschaft muss
nicht getanzt worden sein.
- Meldungen können direkt von den Vereinen an den Ausrichter
erfolgen, die Paare müssen nicht über den Landestanzsportverband
gemeldet werden.
- Ein Aufstieg bei den Landesmeisterschaften der A-Klasse -
von der A-Klasse in die S-Klasse - wird nicht bis zum Deutschland
Cup ausgesetzt.
In die S-Klasse aufgestiegene Paare sind beim Deutschland
Cup der A-Klasse nicht startberechtigt.
Quelle: DTV