Vereine und Verbände können auch weiterhin im Anschluss an
Sportveranstaltungen Siegerlisten ins Internet stellen, wenn sie
die Angaben auf den Namen, das Ergebnis und die Platzierung
beschränken. Dies erklärte auf Anfrage des Deutschen Sportbundes
der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. In den vergangenen
Monaten hatten Datenschützer wiederholt Einwände erhoben. Quelle:
DSB/LSB Berlin