Seit dem Jahr 2000 mussten sich Startbuchinhaber regelmäßig
(nämlich alle zwei Jahre) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen
und zusammen mit der Anforderung der Jahresstartmarke ein
Sporttauglichkeitsattest einreichen.
Nunmehr haben Hauptausschuss (mehrheitlich) und
Sportausschuss (einstimmig) beschlossen:
Der vorgenannte Beschluss über "ärztliche Untersuchung" wird
bis auf weiteres ausgesetzt. Damit entfällt bis auf weiteres die
Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit
vorzulegen. Quelle: DTV