Geburtsdaten auf Startkarte

  • Allgemeines

Gemäß neuer Turnier- und Sportordnung F 5.1.3, gültig ab 1. Januar 2003, müssen die Startkarten folgende Informationen enthalten:
Name und Geburtsdatum des Partners, Name und Geburtsdatum der Partnerin, Name des Vereins, Name des LTV.
Neu ist somit das jeweilige Geburtsdatum der Tänzer. Wie der Bundessportwart in der aktuellen Ausgabe des Tanzspiegels (Ausgabe Januar) ausführt, können die Geburtsdaten durch die VEREINSSPORTWARTE bis zum 31. Januar handschriftlich nachgetragen werden. Es sind keine Neu-Ausstellungen von Startkarten erforderlich. Der entsprechende Passus in der TSO, dass handschriftliche Änderungen auf Startkarten nicht zulässig sind, ist für diesen Zweck ausgesetzt.

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