Gemäß neuer Turnier- und Sportordnung F 5.1.3, gültig ab 1.
Januar 2003, müssen die Startkarten folgende Informationen
enthalten:
Name und Geburtsdatum des Partners, Name und Geburtsdatum der
Partnerin, Name des Vereins, Name des LTV.
Neu ist somit das jeweilige Geburtsdatum der Tänzer. Wie der
Bundessportwart in der aktuellen Ausgabe des Tanzspiegels (Ausgabe
Januar) ausführt, können die Geburtsdaten durch die
VEREINSSPORTWARTE bis zum 31. Januar handschriftlich nachgetragen
werden. Es sind keine Neu-Ausstellungen von Startkarten
erforderlich. Der entsprechende Passus in der TSO, dass
handschriftliche Änderungen auf Startkarten nicht zulässig sind,
ist für diesen Zweck ausgesetzt.