Entwarnung: Make-up weiter erlaubt

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Blasse Herren können aufatmen: Die Nachhilfe für die Gesichtsfarbe ist weiterhin erlaubt. Die Übersetzung der IDSF-Kleiderordnung, veröffentlicht im Tanzspiegel 12/2002 (Seite 44) enthält einen überflüssigen Absatz. Jugend-, Haupt-und Seniorengruppen, Kleidung des Partners (entspricht TSO F 8.3): Der Absatz "Make-up ist nicht erlaubt" ist zu streichen. (Quelle DTV)

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