Ab sofort verringert sich die qm-Formel zur Berechnung einer maximalen Personenanzahl in Tanzräumen um 50%.
Nach der gestrigen Erteilung des Einvernehmens durch die Gesundheitsverwaltung informierte uns die für den Sport zuständige Senatsverwaltung für Inneres über die Inhalte des neuen Hygienerahmenkonzepts (HRK) für u.a. Tanzstudios und andere innenliegende Sporträumlichkeiten.
Die unter „2. Personenobergrenze“ genannten m²-Zahlen pro Person wurden im Vergleich zum bislang geltenden HRK halbiert - neu: 10 m² für bewegungsintensive Sportarten/ 5 m² für alle anderen (bisher: 20/10 m²).
Selbst bei konservativer Auslegung sind nun 10qm pro Tanzpaar ausreichend. Bei anderen Einzel- oder Gruppenangeboten können pro Trainingsteilnehmer 5qm angesetzt werden.
Das vollständige Dokument ist auf der Homepage des Senats von Berlin aufrufbar - Link.
Alle sonstigen Vorgaben für den Indoor-Sport und besonders den Tanzsport sind unverändert geblieben. Dazu zählen:
- Einhalten der AHA+L-Regeln
- Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Sportausübung
- alle Trainierenden müssen negativ getestet oder aufgrund von "geimpft"/"genesen" von der Testpflicht befreit sein
- Anwesenheitsdokumentation