Jeder Verein hat die Möglichkeit für eine neue Paarzusammenstellung einen Rückstufungsantrag zu stellen. Das LTV-Präsidium geht bei der Befürwortung von folgenden Grundsätzen aus - die letzte Entscheidung hat der Bundessportwart.
Ausgeschlossen sind Rückstufungen in die D-Klasse.
Eine Rückstufung ist möglich, wenn die Klassenunterschiede beider Partner mindestens zwei Klassen betragen. Die neue Startklasse des Paares ergibt sich dann wie folgt:
ein Partner D-Klasse, ein Partner B-Klasse – neue Startklasse: C
ein Partner C-Klasse, ein Partner A-Klasse – neue Startklasse: B
ein Partner B-Klasse, ein Partner S-Klasse – neue Startklasse: A
Keine Aussicht auf Erfolg hat ein Antrag auf Rückstufung, wenn beide Partner nur eine Startklasse trennt. Das LTV-Präsidium behält sich aber die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung vor, wenn ein Partner z.B. nur durch eine neue Tanzpartnerschaft aufgestiegen ist, in dieser aber nie getanzt hat.
Schlechte Ergebnisse eines Partners in seiner bisherigen Klasse sind kein Grund für einen Rückstufungsantrag!
Eine Rückstufung eines Paares, bei dem beide Partner bereits in der S-Klasse getanzt haben, in die A-Klasse ist ausgeschlossen.