Zwischen COVID19-Erkrankungen und Impfungen sowie zwischen Impfungen selbst gilt es zeitliche Abstände einzuhalten. Doch wie ist dies bei der Ermittlung eines 2G-Status zu berücksichtigen? Zählt "genesen" also wie geimpft?
Die Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeigt diese Abbildung (Quelle: hessen.de). Unten stehendes pdf-Dokument zeigt dies etwas ausführlicher auf.
Neu zu bewerten sind Impfungen mit dem Impfstoff der Firma Johnson&Johnsen (Vacine Janssen) - korrigiert am 24. Januar:
Personen, die als Erstimpfung den Impfstoff der Fa. Johnson&Johnsen (Vaccine Janssen) erhalten haben, gelten nicht mehr als immunisiert.
Eine zusätzliche Impfung mit einem RNA-Impfstoff erlaubt den dauerhaften Status „2G“. Erst nach einer dritten Impfung besteht auch hier eine Boosterung i.S. der „2G+“ Regelung.
Der Genesen-Status gilt nur noch drei Monate ab Infektion.