Gemäß Berliner TSO (Turnier- und Sportordnung) hat das LTV-Präsidium die Regeln für Aufstiege bei Landesmeisterschaften verändert.
In "TSO F 7.2.3 Aufstieg bei Landesmeisterschaften" heißt es: "Die Anzahl der aufsteigenden Paare bei Landesmeisterschaften wird vorab durch das LTV-Präsidium, für Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen auf Vorschlag des Jugendausschusses der BTSJ, festgelegt."
Die Regeln wurden bei den "Grundvoraussetzungen" in den Absätzen 1 und 2 neu beschlossen. Dort heißt nun ab sofort:
Die Aufstiegskandidaten müssen 80 % der Platzierungen und 80 % der Punkte gem. aktueller Aufstiegstabelle ertanzt haben und steigen dann zwingend per Präsidiumsbeschluss bei Landesmeisterschaften auf.
Optional: Aufstiegskandidaten, die beides (Platzierung und Aufstiegspunkte) ab jeweils 50 % und unter 80 % ertanzt haben, dürfen sich entscheiden.
Alle anderen Regelungen bleiben unverändert. Zu den "Aufstiegsregelungen bei Landesmeisterschaften"