Zum Jahreswechsel ist jährlich auf Landes- und Bundesebene die Mitgliedermeldung bei den Dachverbänden für alle Mitgliedsvereine notwendig.
Mitgliederbestandserhebung LTV Berlin und LSB
Bitte tragen Sie im neuen Serviceportal des LSB unter https://portal.lsb-berlin.net/ ihren Mitgliederbestand zum Stichtag 01.01. ein. Wir bitten um Eintragung der Mitgliedszahlen bis spätestens zum 15. Januar., da auch wir als LTV Berlin auf Basis dieser Meldung (die auch zur Ermittlung der LTV-Mitgliedszahlen herangezogen wird) u.a. die Stimmanzahl der Vereine zum LTV-Verbandstag im April berechnen werden.
Alle Mitgliedsvereine erhielten vom LSB bereits direkt die Zugangsdaten und eine E-Mail-Benachrichtigung zur Portalöffnung - alle Vereine haben einen Benutzernamen und die neue fünfstellige Vereinsnummer erhalten. Die bisherige Vereinsnummer wurde um eine führende <1> ergänzt! Bei der ersten Anmeldung muss über die Funktion „neues Kennwort anfordern“ ein Kennwort generiert werden, welches dann per E-Mail versandt wird.
Auf der LSB-Homepage wurden umfangreiche Informationen dafür zur Verfügung gestellt > „Neues Service-Portal“
Bei fehlenden Zugangsdaten und Rückfragen zur Mitgliederbestandserhebung wenden Sie sich bitte direkt an das Referat der Mitgliederverwaltung im LSB Berlin: Tel.: (030) 30002 -288 oder per E-Mail: mitgliederverwaltung@lsb-berlin.de
Mitgliederbestandserhebung DTV
Außerdem ist eine zusätzliche Meldung im DTV-Vereinsportal bis zum 15. Januar erforderlich. Diese, laut Satzung und Ordnung des DTV verpflichtende Meldung für DTV-Mitgliedsvereine, kann nicht über das LSB-Portal erfolgen. Sollten Ihnen die Online-Zugangsdaten (Passwort und Benutzername) nicht mehr vorliegen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die DTV-Geschäftsstelle (Ansprechpartnerin: Elke Hirsch, Telefon: 069-677285-27 oder per E-Mail).
Aktualität der Vereinsdokumente
Ebenso bitten wir um Prüfung der Aktualität der Vereinsdokumente. Verfügen Sie über einen gültigen Freistellungsbescheid zum Nachweis Ihrer Gemeinnützigkeit (Zweck: Förderung des Sports)? Verfügen Sie über den Bescheid über die Förderungswürdigkeit Ihres Vereins zur Möglichkeit der kostenlosen Nutzung landeseigener Sportstätten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport? Sollten Sie aktuelle Dokumente noch nicht an den LSB und uns (LTV Berlin) übermittelt haben, dann erledigen Sie das bitte möglichst bald.
In dem Zusammenhang möchten wir auch noch mal auf die vom Verbandstag am 16. September 2021 beschlossene, seit 1. Januar 2023 gültige LTV Finanzordnung hinweisen.