Zu Jahresbeginn wird gezählt - so eine Art Inventur: wieviele Menschen tanzen in den Tanzsportvereinen? Diese Frage gilt es bei den Mitgliedermeldungen zum 1. Januar durch die LTV- und DTV-Mitgliedsvereine zu beantworten:
Mitgliederbestandserhebung LTV Berlin und LSB
Unter https://portal.lsb-berlin.net/ ist der Mitgliederbestand zum Stichtag 1. Januar einzutragen. Wir bitten um Eintragung der Mitgliedszahlen bis spätestens zum 15. Januar, da wir auf Basis dieser Meldung u.a. die Anzahl der Stimmen der Vereine beim LTV-Verbandstag berechnen.
Sollte noch kein Zugang zum LSB-Portal bestehen, senden Sie bitte eine Mail an mitgliederverwaltung@lsb-berlin.de , damit ein entsprechendes Benutzerkonto für Ihren Verein angelegt werden kann.
Mitgliederbestandserhebung DTV
Sofern Ihr Verein auch Mitglied im Deutschen Tanzsportverband ist, ist außerdem eine zusätzliche Meldung im DTV-Vereinsportal bis zum 15. Januar erforderlich. Diese, laut Satzung und Ordnung des DTV verpflichtende Meldung, kann nicht über das LSB-Portal erfolgen. Sollten Ihnen die Online-Zugangsdaten (Passwort und Benutzername) nicht mehr vorliegen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Elke Hirsch, Telefon: 069-677285-27 oder per E-Mail.
Aktualität Ihrer Vereinsdokumente
Ebenso bitten wir um Prüfung der Aktualität Ihrer Vereinsdokumente. Verfügen Sie über einen gültigen Freistellungsbescheid zum Nachweis Ihrer Gemeinnützigkeit (Zweck: Förderung des Sports)? Verfügen Sie über den Bescheid über die sportliche Förderungswürdigkeit Ihres Vereins der Senatsverwaltung für Inneres und Sport um von Förderprogrammen des Landessportbund Berlin zu profitieren? Sollten Sie aktuelle Dokumente noch nicht an den LSB und uns übermittelt haben, dann erledigen Sie das bitte möglichst bald.