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LTV Berlin

Sport

Abgesagt sind die Jubiläumsturniere 65 Jahre Landestanzsportverband Berlin u.a. am 28. und 29. November.

In den kommenden Wochen sind im Berliner Turnierkalender zudem die Turniere folgender Veranstaltungen abgesagt:

  • des Lindenhof-Pokal beim TTC Carat am 28./29. November und
  • des Weihnachtspokal vom TC Brillant am 12. Dezember

Das ursprünglich für den 7./8. November geplante Training des Landes- und Nachwuchskader Latein sowie dabei geplante Privatstunden wurden auf das erste Dezember-Wochenende (4.-6. Dezember) verschoben.

Das Landesleistungszentrum Tanzen ist voraussichtlich bis mindestens 30. November für den Trainingsbetrieb der Vereine sowie das offene Leistungssporttraining geschlossen sein.

Tanzsport Deutschland

Unterstützung von Turnierausrichtern

Das DTV-Präsidium hat Ende Oktober verlauten lassen:
Der bisher bis Ende des Jahres beschlossene Maßnahmen-Katalog zur Unterstützung der Ausrichtervereine wurde bis 31.06.2021 verlängert. Weiterhin hat das Präsidium auch den Verzicht auf Turnieranmeldegebühren für alle DTV-Turniere für diesen Zeitraum beschlossen und sich zudem dafür ausgesprochen, weiterhin Wertungsrichter-Kosten sowohl für offene Turniere als auch für DM, DP, DC zu verlängern und auf Turniere der 1. BL der Formationen Standard, Latein und JMC auszuweiten.
 
Der Maßnahmen-Katalog im Detail:

Auf Antrag erhalten die Ausrichter von Deutschen Meisterschaften, Deutschland Pokal und Deutschland Cup der Jugend, Hauptgruppe und Senioren Standard / Latein / JMC sowie der 1. Bundesligen der Formationen Standard / Latein / JMC mit tatsächlichem Veranstaltungsdatum zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2021 einen Zuschuss zu den Reise-, und Aufenthaltskosten der eingesetzten Wertungsrichter.

Der Zuschuss wird gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten (Reisekosten, Tagegeld, Übernachtungskosten) in Höhe von maximal € 250,- (Ausländische WR bei DM Hauptgruppe S € 350,-) je eingesetztem Wertungsrichter  und Veranstaltungstag gewährt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die zugelassene, tatsächliche maximale Anzahl von Zuschauern liegt aufgrund behördlicher Anordnung um mindestens 40% unter der geplanten maximalen Zuschauerzahl
  • Der Zuschuss des DTV dient ausschließlich zum Ausgleich eines durch die Ausrichtung der Veranstaltung entstandenen finanziellen Verlustes
  • Insbesondere bei bestätigter Festbetragsförderung (einschließlich Sponsoring) von öffentlicher und/oder privater Seite an den Ausrichter wird der Zuschuss nur zur Abwendung bzw. Reduzierung eines entstandenen Verlustes und maximal bis zur Höhe dieses Verlustes (negatives finanzielles Gesamtergebnis der Veranstaltung) gewährt
  • Bei Vorliegen einer Ausfallbürgschaft von öffentlicher und/oder privater Seite ist diese im Verlustfall (negatives finanzielles Gesamtergebnis der Veranstaltung) zuerst in Anspruch zu nehmen 
  • Ein, nach vollständiger Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft/en verbleibender finanzieller Verlust kann als Grundlage für den Zuschussantrag dienen
  • Der Ausrichter bestätigt ggf. dass keine solche Ausfallbürgschaft vorliegt
  • Der DTV hat Anspruch auf Einsicht in alle relevanten Unterlagen (Förderungsbescheide, Sponsoring-, Werbevereinbarungen, Ausfallbürgschaftserklärungen, Abrechnungs-, und Buchführungsunterlagen einschließlich aller Belege)
  • Ein auf Basis falscher Angaben erhaltener Zuschuss ist durch den Ausrichter an den DTV zurückzuzahlen.

Turnierabsagen

Zudem sind alle Deutsche Meisterschaften und Deutschlandpokale im November und Dezember (5. Dezember in Limbach-Oberfrohna: Deutsche Meisterschaft der Hauptgruppe Kombination sowie der Deutschlandpokal Senioren II und III Latein; 12. Dezember in Bremen: Deutsche Meisterschaft der Formationen Standard/Latein; 12./13. Dezember in Mülheim/Ruhr: Deutschen Meisterschaften der Junioren II und Jugend sowie der Deutschlandpokal der Junioren I Standard und Winter Dance Festival) abgesagt. Weitere Infos unter www.tanzsport.de

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