Aktuell dürfen beim Paartanz nur zwei Personen, die einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben, zusammen tanzen und die Vorgaben der aktuellen (9. und 10.) Eindämmungsverordnung werden durch bezirklich Alleingänge eingeschränkt.
Dies alles ist noch nicht so recht erfreulich und von daher haben mehrere Kontaktsportarten (Tanzen, Karate und Fechten) an den LSB-Präsidenten und -Direktor geschrieben.
In dem Schreiben heißt es „im Rahmen der Möglichkeiten konnten wir für den Berliner Sport in den vergangenen Wochen einiges im Rahmen der Lockerungen erreichen. Das war gut, zu dem Zeitpunkt Ende Mai ein wichtiges Signal, aber aus heutiger Sicht und im weiteren Verlauf nicht ausreichend. Nach wie vor, so ist nicht nur unser Eindruck, steht der Sport – und einige (Kontakt-)Sportarten sehr deutlich – ganz am Ende der Themenkette der politisch handelnden Personen. Auch die Positionen der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung werfen immer mehr Fragen auf…eigentlich mehr Stirn runzeln und dann Verärgerung.“
Die in Corona-Zeiten neu definierte Sportarten-Gruppe der Kontaktsportarten wird in Berlin leider gänzlich unbeachtet (außer bei der Verbotsaufzählung), wohingegen es mittlerweile in wohl allen anderen Bundesländern den Wegfall der Kontaktbeschränkungen im Sportbereich gibt – zumindest, wenn es einen festen Sportpartner/in gibt. Jegliche Kompromissvorschläge unsererseits (z.B. feste Trainingspartner, Kleinst- und kleine Gruppen), mindestens für die Landeskader, werden von der Verwaltung vom Tisch gewischt. Aber selbst dieser Kompromiss wäre nur ein längst überfälliger Schritt, denn in anderen Bundesländern wird es sogar bald wieder erste Turniere geben (auch wenn die DTV-Empfehlung lauten wird, dass bis 30. September auf offene Turniere verzichtet wird).
Ferner haben die drei Verbände aufgeführt: „Die nach der Berliner Landesverordnung mögliche Freigabe der gedeckten Sportanlagen wird von den Bezirken nur teilweise umgesetzt. Es gibt ein geheimes Dokument, welches nicht durch die Verordnung begründet ist, von der SenInn aber als Maßgabe an die Bezirke versandt wird. Zudem werden in diesem Dokument Vorgaben gemacht, die den Ausführungen der Verordnung widersprechen (z.B. Kontaktverbot für Personen eines Haushalts beim Sport treiben, Reduzierung von Personen pro Trainingsgruppe per qm-Definition).
Und obwohl qualitativ hochwertige Hygienekonzepte von Verbänden und Vereinen vorliegen, bleiben diese gänzlich unbeachtet, wohingegen private/kommerzielle Anbieter auf Basis ihrer Hygiene-Konzepte eine Sondergenehmigung nach der anderen bekommen (für Schwimmbäder und Tanzschulen). Wieso erreicht die Senatsverwaltung für Wirtschaft für deren Klientel mehr als die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für alle Beteiligten der Sportmetropole Berlin?“
In der Konsequenz auch dieses Schreibens hat der LSB Berlin am 16. Juni (Dienstag) an den Senat geschrieben. Darin heißt es u.a. „die derzeitige Situation des Berliner Sports, insbesondere nach der verspäteten Öffnung von gedeckten Sportanlagen, hat bei vielen unserer Vereine und Verbände starke Irritationen ausgelöst. Nach der aktuell geltenden Rechtsverordnung ist es nicht plausibel zu erklären, warum in der Anwendung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. So nehmen wir zur Kenntnis, dass der Schulsport in Sporthallen mit einer Trainingsgruppenstärke von 16 Personen durchgeführt werden kann, hingegen die Gruppenstärke einer privaten Sportschule lediglich acht Personen umfassen darf. Andererseits soll der Vereinssport nach der aktuellen Verordnung mit bis zu 12 Personen (unter Reduzierung von Personen pro Trainingsgruppe per qm-Definition) zulässig sein. Darüber hinaus hebelt das weiterhin nicht final abgestimmte Rahmenkonzept zur Sporthallennutzung, auf welches jedoch sämtliche Berliner Bezirke Bezug nehmen, durch eine Abstandsregelung von 30 qm² pro Person diese Vorgaben aus.“
Und abschließend hat der LSB Berlin formuliert: „Wir stellen uns daher an die Seite der Vereine und Verbände und fordern eine unmissverständliche, klarstellende und verbindliche Aussage zu den Abstandsregelungen, den geltenden Gruppenstärken und den weiteren Fragestellungen ..“
Da in der nächsten Woche eine neue, aktuelle Version der Landesverordnung vom Senat beraten und beschlossen werden soll, hoffen wir, dass die deutliche und öffentliche Kritik nunmehr endlich aufgegriffen und sachlich beantwortet wird – im Idealfall durch weitere, sinnvolle und den Hygieneempfehlungen entsprechenden Lockerungen für den Sport.
Denn – so der Standpunkt der Verbände: Der Sport leistet immer seinen Beitrag für die Gesellschaft – im sozialen, im integrativen, im inklusiven und gesundheitlichen Bereich – doch mit der Flüchtlingskrise und jetzt der Corona-Pandemie wurde/wird den Sportvereinen ein großer Anteil der Folge-Bewältigung aufgebürdet. Wir müssen deutlich machen, dass der Titel einer Ehrenamt-Hauptstadt (den Berlin im Jahr 2021 trägt) nicht das Papier seiner Benennung wert ist, wenn jahrzehntelang gewachsene Arbeit und Strukturen des Ehrenamts im Sport in Krisenzeiten keine aufrichtige Unterstützung und Gleichberechtigung mit anderen gesellschaftlichen Bereichen erfahren, sondern vielmehr durch gefühlte Ignoranz und konkrete Benachteiligung zunichte gemacht werden. Hier entsteht eine ungerechtfertigte, gesellschaftliche Differenz zu Lasten des Sports. Und den Ehrenamtlichen in den Vereinen wird eine Moderationskompetenz zwischen Mitgliedern und politischen Entscheidungen abverlangt, die weit über die übliche, selbstverständliche ehrenamtliche und gesellschaftliche Funktion hinaus geht.
Bei allem Erreichten, wir sind leider noch nicht in der Endrunde angekommen.
Thorsten Süfke, Präsident Landestanzsportverband Berlin e.V.