Stand: 21. Juli/22:30 Uhr
Aktuell gilt noch die aktuelle Infektionsschutzverordnung vom 27. Juni mit der Ergänzung und damit Lockerung, dass seit 14. Juli der Mindestabstand von 1,5 Metern während der sportlichen Aktivität generell nicht mehr eingehalten werden muss.
Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Sport- und somit auch alle Tanzarten!
Sportsenator Andreas Geisel hatte für die Senatssitzung am Dienstag (21. Juli) eine Aufnahme der Kontaktsport-Freigabe in die Infektionsschutzverordnung vorbereiten lassen, die unter der Voraussetzung stehen soll, dass Kontaktsport in festen Trainingsgruppen sowie unter Einhaltung eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes betrieben wird.
Hierzu gab es am Dienstag abend dann eine Presse-Information:
Senat beschließt Änderung der Infektionsschutzverordnung
Die Details der neuen Infektionsschutzverordnung werden erst im Verlauf dieser Woche bekannt. Die neue Verordnung soll am Freitag (24. Juli) im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Ein vollständiger Trainingsbetrieb ist bereits grundsätzlich erlaubt. Allerdings anders als vor Mitte März und damit unter strikter Einhaltung der grundsätzlichen Schutz- und Hygieneregeln wie das Abstandhalten von 1,5 Metern auf allen Wegen und außerhalb des aktiven Sporttreibens sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (bis zum Beginn der jeweiligen Sporteinheit und danach). Zur Kontaktverfolgung und sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen immer Teilnehmerlisten erstellt und vier Wochen aufbewahrt werden.
Das bedeutet:
Es gibt jeweils ein Einrichtungs- und ein Tanzsport-spezifisches Hygienekonzept. Jenes für die Sportanlage gibt der Betreiber vor - der Vereinsvorstand, die Tanzschule und/oder das bezirkliche Sportamt.
Für das Training gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Tanzsport-Hygienekonzepts. Beide Hygiene-Konzepte sind zusammen zu betrachten und vollumfänglich zu berücksichtigen!
Hinsichtlich der Berlin-spezifischen Ausgestaltung der Details bzw. der praktischen Umsetzung im Training müssen wir jedoch noch auf die neue Verordnung warten. Vorgesehen ist u.a. eine Differenzierung zwischen Kontaktmannschafts- und –gruppensport zum einen (bis zu 30 Personen in einer Trainingsgruppe) und Kampfsport (4 Personen plus Funktionsteam als Trainingsgruppe, Zahl der Gruppen nach Raumgröße) sowie feste Tanz- und andere Sportpaare zum anderen.
Zudem ist der enge Kontakt auf die o.g. Personenzahl in festen Gruppen zu beschränken, d.h. auch, der Abstand zwischen den verschiedenen Trainingsgruppen und –paaren (Kampfsport und Tanzen) muss gewahrt werden.
Der Wettkampfbetrieb in allen Sportarten soll auf Basis von entsprechenden Konzepten der Landesfachverbände bald möglich sein. Wie bekannt, hat der LTV Berlin bereits alle Konzepte vorgelegt.