Die angedachten Veränderungen von der Bundesgesetzgebung hin zu den Landesverordnungen werden in der Folge eine neue Berliner Landesverordnung mit sich bringen. Die derzeitige gilt nur bis 28. November, aber ab wann genau auch inhaltliche Veränderungen gelten, ist aktuell noch nicht bekannt.
Den bislang bekannten Entwürfen für die neue Verordnung sind keine wesentlichen, den Sport betreffenden Veränderungen vorgesehen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb kann (zunächst) fortgesetzt werden.
Denn es gilt in Berlin bereits die 2G-Regel und diese sollte in unser aller Interesse weiterhin überall konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Die angedachten 2Gplus-Regelungen würden in Berlin weniger aus ergänzenden, negativen Tests bestehen, sondern vielmehr auf permanenter Maskenpflicht in Gebäuden und dem Mindestabstand beruhen. Die Maskenpflicht auch am Platz hatten wir bereits bei den Landesmeisterschaften Mitte November umgesetzt.
Unverändert bleibt die 5qm-Regel pro Person bei Veranstaltungen/Turnieren. Der Mindestabstand soll noch konsequenter umgesetzt werden (außer auf der Tanzfläche) bzw. die Masken nur dann abgesetzt werden, wenn etwas verzehrt wird oder während der aktiven Sportausübung. Hinzu kommen die weiteren AHA+L-Regeln.
Die Ausnahmen zu 2G für Trainer (=Personal) und Turnieroffizielle sowie Paare (nur) bei Turnieren werden wohl bestehen bleiben, denn der Amateur-Leistungssport bleibt dem Profi-Sport an dieser Stelle gleichgestellt. Hier sind max. 24 Stunden alte PoC-Tests dann Pflicht, wenn weder genesen oder geimpft. Hintergrund ist, dass überregionale Turniere und Ligen stattfinden können sollen.
Allerdings könnten Vereine in eigenen Räumlichkeiten auch über die Landesverordnung hinaus gehen. Dadurch verändert sich, nach Bestätigung durch das DTV-Präsidium, auch nicht der Rang eines offenen Turniers. Alle Turniere, die nicht Meisterschaften oder Qualifikationsturniere sind, bleiben Turniere I. Ordnung, selbst wenn der Ausrichter strengere Maßstäbe anlegt.
Durch die „2G“-Regel im Trainingsbetrieb mag es vereinzelt Mitglieder nehmen, die aktuell kein Trainingsangebot wahrnehmen können. Die sich hieraus ergebenden Fragen des Mitgliedsrechts und Fragen der Beiträge hat der LSB juristisch geprüft. Danach ergibt sich für diese Mitglieder kein Sonderkündigungsrecht.
Der entscheidende (neue) Wert ist nun die Hospitalisierungsrate: Hier gibt es drei Stufen und glücklicherweise liegt Berlin aktuell nur etwas über 3, was zu 2G führt, was wiederum in Berlin bereits umgesetzt wurde. Ab den Werten 6 und 9 gibt es dann Verschärfungen. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen.
Ein hoher Hospitalisierungswert führte in Sachsen bereits zur (erneuten) Einstellung des allgemeinen Sportbetriebs.
Ob die Landesmeisterschaften Latein/Standard am vierten Adventswochenende werden stattfinden können, vermag aktuell noch niemand zu sagen. Aber es sei an dieser Stelle an den Meldeschluss per 27. November, 23:59 Uhr hingewiesen.